In den Urlaub fahren und im Ausland günstige Medikamente besorgen – viele tun dies, ohne sich möglicher Folgen bewusst zu sein. Die begehrtesten „Mitbringsel“ sind Präparate, die Acetylsalicylsäure (Aspirin) oder Paracetamol als Wirkstoff enthalten. Auch die Anti-Baby-Pille ist beim Medikamentenkauf im Ausland im Kommen.
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus dem Ausland in die Bundesrepublik ist grundsätzlich verboten. Der Reisende darf nur das mitbringen, was er für die Dauer seines Auslandsaufenthaltes benötigt, wobei angebrochene Medikamente wieder mit nach hause gebracht werden dürfen. Dies gilt nicht nur für Urlauber auf dem Heimweg nach Deutschland ,sondern auch für Reisende aus dem Ausland auf Deutschlandbesuch. Die Arzneimenge darf nur so groß sein, dass sie von der auf die Medizin angewiesenen Person binnen 90 Tagen verbraucht werden kann. Im Zweifel wird der Zoll ein ärztliches Attest anfordern.
Beliebt ist das Mitbringen von Schmerzarzneien wie Paracetamol oder Aspirin aus den Vereinigten Staaten oder der Türkei, wo mittlerweile auch die Anti-Baby-Pille oft billig und ohne Rezeptvorlage erhältlich ist. Wenn es um die Einführung der Anti-Baby-Pille nach Deutschland geht, muss für die Zollbeamten in jedem Fall der persönliche Bedarf nachvollziehbar sein – ist demnach ein Mann der Einführende, wird er auf Widerstand stoßen und die Pillen abgeben müssen. Auch Anabolika werden häufig bei Reisenden gefunden, vor allem nach Trips in ostasiatische Länder, weil sie dort frei erhältlich sind.
Von einem Kauf verschreibungspflichtiger Arzneien im Ausland raten Experten grundsätzlich ab. Der Sinn der Verschreibungspflicht besteht schließlich in der Garantie der Kommunikation zwischen Arzt und Patient und der damit einhergehenden Beobachtung der Arzneimittelwirkung und -verträglichkeit. Vor allem bei Medikamenten aus Afrika und Ostasien sollte man vorsichtig sein, da hier sehr viele Fälschungen hergestellt und vertrieben werden (z. B. Schlankmacher). Als Erkrankter sollte man im Urlaub in jedem Fall einen Arzt aufsuchen und nur die Medikamente einnehmen, die von ihm empfohlen werden.
Oft kommt es übrigens vor, dass Arzneimittel im Ausland unter einer anderen Bezeichnung verkauft werden. So steht in den Vereinigten Staaten statt der in Deutschland üblichen Wirkstoffbezeichnung Paracetamol die Bezeichnung Acetaminophen auf der Packung. Wenn man schon im Ausland Medikamente kaufen will, sollte man unbedingt die Packungsbeilage durchlesen und im Zweifel auf eine Einnahme verzichten.