Erektionsstörung – Was hilft gegen erektile Dysfunktion?

Erektyle Dysfunktion

Die erektile Dysfunktion, kurz ED, ist eine Sexualstörung, bei der es dem Mann über einen längeren Zeitraum hinweg nicht möglich ist, eine für einen Koitus ausreichende Erektion aufzubauen und zu erhalten. Der Beischlaf wird dadurch unmöglich.

Einordnung der ED

Die erektile Dysfunktion gilt als schwerwiegende Erkrankung des Mannes und nimmt besonders mit steigendem Lebensalter zu. Etwa die Hälfte aller 60-jährigen Männer ist nach eigenen Angaben von der Erkrankung betroffen. Bei den 70-jährigen Männern sind es sogar zwei Drittel.

Die Ursachenkomplexe der ED

Als Ursachen der ED kommen dabei sowohl organische, wie auch physische Ursachen in Betracht. Nicht selten ist die ED der Vorbote von schwerwiegenderen Erkrankungen, beispielsweise von Herzinfarkt oder auch Schlaganfall. Die möglichen organischen Ursachen einer ED sind vielschichtig und komplex. Durchgemachte Operationen, die Zuckerkrankheit, übermäßiger Alkoholkonsum, Verkalkung der Blutgefäße, Testosteronmangel, Schädigungen des Rückenmarkes, die Einnahme bestimmter Medikamente, aber auch Stress kommen als Ursachen der ED in Betracht.

Diagnostik

Für die Diagnose einer ED ist in der Regel der Urologe zuständig. Leider suchen viele Betroffene aus falscher Scham jedoch keinen Arzt auf. Neben dem Anamnesegespräch, in dem bereits auf mögliche sexuelle Störungen eingegangen wird, sichern vor allem die Ganzkörperuntersuchung, die Ultarschalluntersuchung und die sogenannte nächtliche penile Tumeszenz- und Rigiditätsmessung (NPTR-Messung) die Diagnose ab.

Therapie

Die modernen Behandlungsansätze der Erkrankung sind vielfältig. Sie reichen von Physiotherapie über Pharmakotherapie bis hin zu operativen Verfahren. Im Rahmen der Pharmakotherapie hat sich die Applikation sogenannter PDE-5-Hemmer bewährt. Hier ordnet sich auch Levitra ein, ein Medikament, welches den Wirkstoff Vardenafil enthält und welches bereits seit 1998 weltweit erfolgreich zur Therapie der ED eingesetzt wird. Innerhalb der EU, in der Schweiz, in Liechtenstein und in Norwegen ist Levitra verschreibungspflichtig. Die Kosten des Medikamentes werden in der Bundesrepublik seit dem 1. Januar 2004 gemäß § 34 Abs.1 SGB V Satz 7 weder übernommen, noch erstattet.

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