Wer im Alter zu Hause bleiben will, denkt bei „barrierefrei“ oft zuerst an große Umbauten — Treppenlift, bodengleiche Dusche, versetzte Wände. Die wirksamsten Maßnahmen sind aber die billigsten, und die teuersten sind nicht immer die nötigsten.
Der Grund dafür steht in der Sturzstatistik: Stürze passieren überwiegend an Stellen, die sich ohne Handwerker beseitigen lassen.
Worum es eigentlich geht
Barrierefreies Wohnen ist in erster Linie Sturzvorbeugung. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) schätzt, dass jährlich
- 28 von 100 Menschen über 65 Jahren und
- 34 von 100 Menschen über 85 Jahren,
die zu Hause leben, einmal stürzen. In Pflegeeinrichtungen sind es 50 von 100 Bewohnerinnen und Bewohnern pro Jahr.
Die meisten dieser Stürze gehen glimpflich aus: „Meist hat ein Sturz nur eine Prellung oder Abschürfung zur Folge.“ Bei etwa 5 bis 10 von 100 Stürzen zu Hause kommt es allerdings zu Knochenbrüchen, größeren Platzwunden oder Kopfverletzungen. Betroffen sind dabei meist die Unterarme; Brüche an Hüfte oder Oberschenkel haben ernsthafte Folgen und führen oft zu einem längeren Klinikaufenthalt. Und: Vor allem im höheren Alter erhöhen Stürze mit ernsthaften Folgen das Risiko, pflegebedürftig zu werden.
Der wichtigste Satz zuerst
Bevor es um Griffe und Rampen geht, gehört eine Feststellung an den Anfang, die dem Reflex vieler Betroffener widerspricht:
Vorsicht in Form von Rückzug ist also keine Vorsorge, sondern ein Risikofaktor. Der Umbau der Wohnung hat unter anderem den Zweck, Bewegung wieder möglich zu machen — nicht, sie zu ersetzen.
Was sich ohne Umbau erledigen lässt
Das IQWiG nennt die Stellen, an denen Stürze in der eigenen Wohnung entstehen:
- Türschwellen, Stufen, hochstehende Teppichkanten und lose Kabel auf dem Boden,
- glatte Böden, lose Teppiche, Dusche und Badewanne,
- locker sitzende Hausschuhe, glatte Sohlen — und das Laufen auf Socken.
Das ist eine Liste, die sich an einem Nachmittag abarbeiten lässt, und sie ist die wirksamste Einzelmaßnahme: „Es gibt eine einfache Maßnahme gegen Stürze: Man kann die eigene Wohnung auf Stolperfallen überprüfen und diese beseitigen (lassen).“
Dazu kommen Beleuchtung auf dem Weg zur Toilette, rutschfeste Matten in Dusche und Wanne und feste Schuhe mit griffiger Sohle auch in der Wohnung.
Was gesundheitlich dahinterstecken kann
Ein Sturz ist nicht immer eine Frage der Wohnung. Als gesundheitliche Ursachen nennt das IQWiG unter anderem Muskelschwäche der Beine, Empfindungsstörungen in den Füßen, Demenz, Gleichgewichtsprobleme, zu niedrigen Blutdruck, Schwindel, Blutarmut, Sehbeeinträchtigungen wie den Grauen Star sowie chronische Erkrankungen — Arthrose, Osteoporose, Diabetes, Parkinson und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen:
- Medikamente. Manche beeinträchtigen Aufmerksamkeit und Reflexe. Eine regelmäßige Durchsicht der Medikation in der Arztpraxis gehört deshalb zur Sturzvorbeugung — ohne ärztlichen Rat sollte aber nichts abgesetzt werden.
- Ein erster Sturz erhöht das Risiko für weitere. Wer einmal gefallen ist, sollte das ansprechen, auch wenn nichts passiert ist.
Sinnvoll sind darüber hinaus Bewegungsprogramme, Gehhilfen wie ein Rollator, die Behandlung der auslösenden Gesundheitsprobleme und gegebenenfalls eine neue Brille. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten können bei einem Hausbesuch beobachten, in welchen Alltagssituationen Sturzgefahr besteht, und konkrete Vorschläge machen.
Was die Pflegekasse zahlt
Hier liegt die Information, die im Beratungsgespräch beim Anbieter meist fehlt. Grundlage ist § 40 des Elften Sozialgesetzbuchs.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Absatz 4 SGB XI). Die Pflegekassen können Zuschüsse gewähren für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird.
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Zuschuss je Maßnahme | bis 4.180 € |
| bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung | 4.180 € je Pflegebedürftigem |
| Gesamtbetrag je Maßnahme in diesem Fall | höchstens 16.720 € |
| zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis 42 € monatlich |
Unter „Maßnahme“ fällt dabei das Umbaupaket, nicht das einzelne Bauteil — ein späterer weiterer Bedarf kann erneut beantragt werden.
Pflegehilfsmittel (§ 40 Absatz 1 bis 3 SGB XI). Davon zu unterscheiden sind Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Drei Regeln sind dabei wichtig:
- Die Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise überlassen. Wer die Leihe ohne zwingenden Grund ablehnt, trägt die Kosten in voller Höhe selbst.
- Erwachsene zahlen eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel.
- Wer eine Ausstattung wählt, die über das Notwendige hinausgeht, trägt die Mehrkosten und die Folgekosten selbst.
Wichtig für die Reihenfolge: Der Antrag gehört vor den Umbau. Eine bereits ausgeführte Maßnahme lässt sich in der Regel nicht nachträglich bezuschussen.
Die Beratung, auf die ein Anspruch besteht
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf Pflegeberatung — individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme der vorgesehenen Sozialleistungen. Zu den Aufgaben gehört ausdrücklich, einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen und „auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken“.
Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Verkaufsberatung: Die Pflegeberatung ist kostenfrei, unabhängig vom Produkt und kennt die Antragswege. Vor jedem größeren Umbau ist sie der erste Anruf — nicht der zweite.
Die Räume im Einzelnen
Flur und Zugang. Schwellen beseitigen oder abflachen, Beleuchtung mit Bewegungsmelder, eine Sitzgelegenheit zum Schuhewechseln, Handlauf auf beiden Seiten der Treppe.
Bad. Hier passieren viele schwere Stürze. Rutschfester Belag, Haltegriffe neben WC und in der Dusche — fest verschraubt, keine Saugnapfgriffe —, ein Duschhocker, eine bodengleiche Dusche, wenn ohnehin saniert wird. Ein Wannenlift ist oft die kleinere Lösung gegenüber dem Wannenausbau.
Schlafzimmer. Licht in Reichweite vom Bett, freier Weg zur Toilette, Bettkanten in einer Höhe, die das Aufstehen erlaubt.
Küche. Häufig Gebrauchtes in Griffhöhe, keine Trittleitern, stabile Sitzgelegenheit.
Treppe. Ein Treppenlift ist eine mögliche Lösung, aber selten die erste. Vorher zu klären: Lässt sich der Alltag auf eine Ebene verlegen? Genügt ein zweiter Handlauf mit besserer Beleuchtung? Ein Lift verändert außerdem die Fluchtwegbreite — das gehört vorher geprüft.
Was dieser Beitrag nicht leistet
Er nennt keine Anbieter, keine Hersteller und keine Preise und empfiehlt kein Produkt.
Er ersetzt keine Pflegeberatung und keine ärztliche Abklärung. Ob im Einzelfall ein Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse, nicht ein Ratgeber.
Er behandelt keine Bauvorschriften. Für Neubau und Sanierung gelten eigene Normen; bei Mietwohnungen sind zusätzlich mietrechtliche Fragen zu klären.
Er behandelt keine weiteren Fördermöglichkeiten außerhalb der Pflegeversicherung. Solche bestehen, unterscheiden sich aber nach Programm und Bundesland und gehören in die Beratung.
Er ist kein Beitrag über Pflegegrade und ihre Feststellung.
Quellen
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de: Stürze bei älteren Menschen, aktualisiert am 23. März 2022 — geschätzte Sturzhäufigkeit von 28 je 100 Menschen über 65 und 34 je 100 über 85 Jahren zu Hause sowie 50 je 100 in Pflegeeinrichtungen; überwiegend leichte Folgen und 5 bis 10 schwerere Verletzungen je 100 Stürze zu Hause; erhöhtes Risiko der Pflegebedürftigkeit nach folgenschweren Stürzen; höheres Sturzrisiko bei Bewegungsmangel aus Angst; die Stolperfallen in der Wohnung und das Schuhwerk; gesundheitliche Ursachen und Medikamente; Vorbeugung durch Beseitigung von Stolperfallen, Bewegungsprogramme, Hilfsmittel, Behandlung auslösender Probleme, Sehhilfe, Medikamentengespräch und ergotherapeutischen Hausbesuch
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — Anspruch auf Pflegehilfsmittel und Voraussetzungen; monatliche Obergrenze von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel; vorrangige leihweise Überlassung technischer Hilfsmittel und die Folge einer Ablehnung; Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel; Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro je Maßnahme und bis 16.720 Euro Gesamtbetrag bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung; Selbsttragung von Mehr- und Folgekosten bei Ausstattung über das Notwendige hinaus
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 7a SGB XI — Pflegeberatung — Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen; Benennung einer zuständigen Beratungsperson vor der erstmaligen Beratung; Erfassung des Hilfebedarfs, Erstellung eines individuellen Versorgungsplans und Hinwirken auf dessen Umsetzung einschließlich der Genehmigung durch den Leistungsträger
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Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen
Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 13. September 2026 inhaltlich korrigiert.