Versandapotheke – Online-Apotheken im Vergleich

Bei vielen Verbrauchern tauchen Unsicherheit und Skepsis auf, wenn es um die Nutzung der Online-Apotheke geht. Selbst Menschen, die mittlerweile, ganz selbstverständlich, viele Einkäufe über das Internet abwickeln, haben diverse Vorbehalte gegen die Versandapotheke. Sie fürchten zu Unrecht, dass sie in der Online-Apotheke nicht die Originalmedikamente oder minderwertige Ware erhalten.

Der Kauf von Medikamenten über eine Online-Apotheke erfordert die gleiche Aufmerksamkeit, wie bei allen anderen Einkäufen im Internet. In jeder Branche gibt es „schwarze Schafe“, davon ist die Versandapotheke nicht ausgeschlossen. Eine seriöse Online-Apotheke bemüht sich deshalb um höchstmögliche Transparenz und Zuverlässigkeit. Sie bietet zu allen Produkten detaillierte und kompetente Informationen und berät bei Fragen zu verschiedenen Medikamenten. Genauso selbstverständlich, wie es beim Apotheker vor Ort sein sollte.

Vorsicht ist geboten bei einer ausländischen Online-Apotheke, die mit extremen Niedrigpreisen wirbt oder sogar rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept anbietet. Beratung zu Wirkung und Neben- oder Wechselwirkung verschiedener Produkte gibt es keine in derartigen Arztneimittel-Shops. Für gewöhnlich ist es auch nicht möglich, die Verantwortlichen einer derartigen Versandapotheke zu kontaktieren. Hier ist äußerste Skepsis angebracht. Pharmazeutische Produkte unbekannter Herkunft und Vertreiber sollten ignoriert werden.

Die vertrauenswürdige Online-Apotheke, die deutschem Recht unterliegt, bietet auch Produkte günstiger an, als die Apotheke vor Ort. Der Grund dafür ist aber nicht, dass sie gesundheitsgefährdende oder qualitativ minderwertige Arzneimittel verkauft. Vielmehr kann die Versandapotheke hohe Kosten an anderer Stelle einsparen. So entfällt zum Beispiel der Posten für die Miete von Geschäftsräumen mit Kundenverkehr, die monatlich aufgebracht werden muss und letztlich der Verbraucher über den Medikamentenpreis zahlt. Auch die Kosten für die Logistik gestalten sich in der Online-Apotheke anders und günstiger als bei kleinen Apotheken. Oftmals steht hinter der Versandapotheke eine ehemals kleine Ortsapotheke, die sich innovativ weiterentwickelt hat, um ihren Kunden bestmöglichen Service zu günstigen Preisen anzubieten.

Die deutsche Online-Apotheke unterliegt den gleichen strengen gesetzlichen Bestimmungen, wie jede andere Apotheke. Diese garantieren, dass ausschließlich qualifizierte und staatlich geprüfte Apotheker eine Lizenz zum Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente erhalten.

Der Vorteil für Verbraucher liegt auf der Hand. Medikamente können bequem von zu Hause aus bestellt werden. Um rezeptpflichtige pharmazeutische Produkte zu erhalten, schicken Patienten ihr Rezept direkt zur Versandhausapotheke. Die seriöse Online-Apotheke berät ihre Kunden kompetent per E-mail oder Telefon. Bestellte Medikamente werden bequem direkt nach Hause geliefert. Das ist für viele kranke, gehbehinderte oder auch alleinlebende Menschen eine enorme Erleichterung. Da der deutsche und europäische Apothekenmarkt – vor allem im Internet – starke Zuwächse verzeichnet, ist hier ein Vergleich nach Service und Preisen ratsam.

All Comments

  • Danke für den Beitrag. Sehr gut und fundiert dargestellt. Ich hab zum Thema Online-Apotheke bzw. Versandapotheke eine kleine Umfrage geschrieben. Sie wird sicherlich nicht repräsentativ sein, jedoch gibt sie einen guten Eindruck:

    Würde mich über die Beteiligung freuen.

    Carmen 18.11.2008 18:05 Antworten
  • Ich wohne in Frankreich und brauche verschiedene pflanzliche Medikamente und Homöopathie, die es in dieser Form nicht hier gibt. Ein Bekannter hat mir dann die deutsche Apotheke http://www.parcelmed.de empfohlen und ich habe mich erst mal erkundigt, ob die Apotheke erreichbar ist und nach Frankreich liefert. Mein Eindruck war positiv und die Bestellung hat problemlos geklappt.

    biggiN 07.03.2009 17:52 Antworten
  • Apothekenrecht 2009: Inhabergeführte Versandapotheken sind der Gewinner

    Das bisweilen so bezeichnete „Super-Apothekenrechts-Jahr“ 2009 geht in wenigen Tagen zu Ende, und wenn die Akteure des Apothekenmarkts unter dem Weihnachtsbaum Bilanz ziehen, wird diese ganz unterschiedlich ausfallen:

    Die großen Verlierer sind zweifelsohne all jene – und es waren nicht wenige –, die es nur noch für eine Formsache hielten, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken kippt. Sie mussten schmerzlich feststellen, dass auch vor dem Luxemburger Gericht die Weisheit gilt: „It ain´t over till the fat lady sings“. Umgekehrt sollten aber auch die Anhänger der inhabergeführten Apotheke nicht den Fehler machen, sich angesichts des Scheiterns der Kettenbefürworter vor dem Kadi in Sicherheit zu wiegen. Denn noch bleibt interessierten Kreisen der Weg über die Politik, um den Fremdbesitz zumindest auf lange Sicht zu legalisieren.

    Auch der traditionelle Offizin-Apotheker kann seinen Weihnachtspunsch mit Blick auf das abgelaufene Jahr nicht ganz genüsslich schlürfen, gelang es den Besitzstandswahrern von der Standeslobby doch nicht, den ungeliebten Arzneimittelversand zurecht zu stutzen. Zu Recht ließ sich nämlich der Bundesgesetzgeber von aller Stimmungsmache der ABDA nicht beeindrucken und ließ den RX-Versand im Zuge der 15. AMG-Novelle unangetastet. Auch an dieser Front ist jedoch politisch noch nicht endgültig Ruhe eingekehrt, wie fortgesetzte Diffamierungsversuche der Arzneimittelversands durch die üblichen Verdächtigen zeigen.

    Als Gewinner des „Super-Apothekenrechts-Jahrs“ dürfen sich die inhabergeführten Versandapotheken sehen, wurde doch ihre Rolle als bewährtes Glied der Pharmadistributionskette sowohl aus Luxemburg als auch aus Berlin bestätigt. Jedenfalls gilt dies für den herkömmlichen Arzneimittelversand – den Pick up-Stellen soll es dagegen laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag an den Kragen gehen. Ob diese Ankündigungen auch in die Tat umgesetzt werden, bleibt allerdings abzuwarten. Abgesehen davon, dass es schon grundsätzlich rechtlich umstritten ist, ob ein Pick up-Verbot zulässig wäre, wird ein solches Verbot zumindest nicht leichter werden, je länger sich die bestehenden Bestell- und Abholstationen auf dem Markt etablieren und damit Besitzstände geschaffen werden.

    Auch sonst wird es 2010 für Versandapotheken spannend bleiben: So steht endlich eine Klärung durch den Bundesgerichtshof an, ob es auch ausländischen Versandapotheken untersagt wird, die Festpreise für RX zu unterlaufen, oder aber ob die angesichts der bislang widersprüchlichen Rechtsprechung zu dieser Frage bestehende Diskriminierung deutscher Versandapotheken fortgesetzt wird. Eine längst überfällige Liberalisierung zeichnet sich auch bei den Tierarzneimitteln ab: Auf Druck aus Brüssel hin hat die Bundesregierung angekündigt, zumindest den OTC-Versand für Heimtiere frei zu geben, was Versandapotheken einen neuen hoch interessanten Markt erschließen wird. Grund genug also für Versandapotheker, heuer mit einem besonders feinen Tröpfchen auf 2010 anzustoßen.

    juravendis Rechtsanwälte 18.02.2010 17:34 Antworten

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