Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung und Prävention
Die betriebliche Arbeitsmedizin: Betriebsmediziner sind die Gesundheitsexperten eines Unternehmens. Sie zeichnen für die Gesunderhaltung der Mitarbeiter verantwortlich und beraten Arbeitgeber bezüglich zu treffender Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Dabei geht es um die Erhaltung der Produktivität der Mitarbeiter, die dem Erfolg des Unternehmens dient. Dies wird zunehmend wichtiger vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zunehmenden Fachkräftemangels.
Wer arbeitet als Betriebsmediziner?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Weitere Regelungen ergeben sich diesbezüglich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Idealerweise sind Betriebsmediziner ausgebildete Fachärzte für Arbeitsmedizin. Alternativ kann ein Facharzt einer anderen Richtung diese Stelle bekleiden, etwa ein Internist oder Chirurg. In diesem Fall muss er die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erwerben. Es handelt sich in jedem Fall um gut ausgebildete, erfahrene Ärzte.
Obwohl der Betriebsarzt für das Unternehmen arbeitet, unterliegt er der ärztlichen Schweigepflicht. Mitarbeiter können sich also vertrauensvoll mit medizinischen Problemen im Zusammenhang mit der Arbeit an ihn wenden.
Was sind die Aufgaben eines Betriebsmediziners
Der Betriebsarzt prüft in regelmäßigen Abständen, ob Mitarbeiter gesundheitlich in der Lage sind, ihre Tätigkeit auszuüben. Zum ersten Mal geschieht dies bei einer Einstellungsuntersuchung, bei der auch oft die gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit im Unternehmen festgestellt wird.
Präventive Untersuchungen gehören ebenfalls zum Angebot eines Betriebsmediziners, das sind zum Beispiel Impfungen oder Sehtests. Daneben berät der Betriebsarzt den Arbeitgeber bei der Einrichtung gesunder Arbeitsplätze und Gemeinschaftsräume. Der Einhaltung ergonomischer Vorschriften und der Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz kommt dabei eine große Bedeutung zu. Er entscheidet über die zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb kann ihm ebenfalls obliegen.
Die fachkundige, arbeitsplatzbezogene Beratung der Mitarbeiter übernimmt häufig auch der Betriebsarzt, zum Beispiel bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen, Lärm oder Vibrationen am Arbeitsplatz. Häufige weitere Themen stellen Hautschutz, rückenfreundliches Arbeiten oder Bildschirmarbeit dar. Auch psychische Belastungen im Rahmen der Tätigkeit im Unternehmen oder der Umgang mit Sucht können Beratungsinhalte sein. Nach einem Unfall oder einer längeren Erkrankung plant der Betriebsarzt gemeinsam mit dem Mitarbeiter die Wiedereingliederung.
Fazit – Betriebsmediziner dienen der Gesunderhaltung aller Mitarbeiter
Die betriebliche Arbeitsmedizin hilft mit ihrer Expertise, alle Mitarbeiter möglichst gesund zu erhalten. Damit trägt sie zu höherer Produktivität des Unternehmens und überdies zu einer besseren Bevölkerungsgesundheit bei. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Arbeitsschutz sowie präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen zu.