Wenn Sie Nitrate einnehmen — etwa ein Nitrospray bei Angina pectoris —, dürfen Potenzmittel nicht ohne ärztliche Abstimmung dazukommen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) schreibt: „Männer, die Potenzmittel wie Sildenafil (‚Viagra‘) nehmen, beraten sich am besten mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Solche Mittel sollten nur in ausreichendem zeitlichen Abstand zu Nitraten eingesetzt werden, um einen starken Blutdruckabfall zu vermeiden.“
Korrekturhinweis vom 8. September 2026. Die frühere Fassung dieses Beitrags nannte ein verschreibungspflichtiges Medikament mit Handelsnamen und beschrieb es als „seit 1998 weltweit erfolgreich“ eingesetzt — ohne Gegenanzeige, ohne Wechselwirkung und ohne Hinweis auf die ärztliche Abklärung vor der Einnahme. Die werbliche Nennung des Handelsnamens ist entfernt; die fehlenden Pflichtangaben stehen jetzt im Text. Ebenfalls entfernt sind unbelegte Häufigkeitsangaben zu betroffenen Altersgruppen und eine unbelegte Ursachenaufzählung.
Worum es geht
Von einer Erektionsstörung — medizinisch erektile Dysfunktion, kurz ED — spricht man, wenn über einen längeren Zeitraum keine für den Geschlechtsverkehr ausreichende Erektion zustande kommt oder erhalten bleibt.
Das ist ein häufiges und gut behandelbares Thema. Der Weg dorthin führt aber über eine ärztliche Abklärung, nicht über ein Präparat aus dem Internet.
Warum die Abklärung an den Anfang gehört
Eine Erektionsstörung kann körperliche wie seelische Ursachen haben, und sie kann mit anderen Erkrankungen und mit eingenommenen Medikamenten zusammenhängen. Welche Ursache im Einzelfall vorliegt, lässt sich an keinem Text ablesen — dafür ist die urologische oder hausärztliche Sprechstunde zuständig.
Dieser Beitrag nennt bewusst keine Ursachenliste. In der früheren Fassung stand eine, aber ohne jeden Beleg. Eine Aufzählung, die niemand nachprüfen kann, hilft bei einer Diagnose nicht — sie ersetzt sie nur scheinbar.
PDE-5-Hemmer: was sie sind
Die bekannteste Arzneimittelgruppe bei Erektionsstörungen sind die PDE-5-Hemmer (Phosphodiesterase-5-Hemmer). Das IQWiG beschreibt sie so:
„PDE-5-Hemmer (Phosphodiesterase-5-Hemmer) sind Medikamente, die bei Erektionsstörungen verschrieben werden können. Sie bewirken unter anderem, dass sich die Blutgefäße in den Schwellkörpern des Penis weitstellen. Typische Nebenwirkungen sind gerötetes Gesicht, Kopfschmerzen oder Schwindel. PDE-5-Hemmer dürfen nicht mit anderen gefäßerweiternden Medikamenten eingenommen werden, da es sonst zu schweren Kreislaufproblemen kommen kann.“
Aus diesem einen Absatz ergeben sich die drei Punkte, die in der alten Fassung fehlten:
- Diese Mittel sind verschreibungspflichtig. Sie werden ärztlich verordnet, nicht ausgewählt.
- Es gibt eine Gegenanzeige, die nicht verhandelbar ist: die Kombination mit anderen gefäßerweiternden Medikamenten.
- Vor der Einnahme steht die ärztliche Abklärung — auch deshalb, weil erst dort auffällt, welche anderen Medikamente eingenommen werden.
Die Kombination, die gefährlich ist
Zu den gefäßerweiternden Medikamenten gehören die Nitrate. Das IQWiG beschreibt sie als „Medikamente, die schnell die Gefäße erweitern“; kurzwirksame Nitrate lindern akute Beschwerden bei koronarer Herzkrankheit — bekannt vor allem als Spray oder Kapsel zum Zerbeißen.
Treffen beide Wirkprinzipien zusammen, kann der Blutdruck stark abfallen. Deshalb steht der Hinweis ganz oben und nicht am Ende.
Wer wegen einer Herzerkrankung behandelt wird, spricht das Thema Erektionsstörung deshalb am besten dort an, wo die eigene Medikation bekannt ist.
Was dieser Beitrag nicht leistet
Er nennt keine Handelsnamen, keine Dosierungen und keine Bezugsquellen. Er nennt auch keine Häufigkeitszahlen: Die frühere Fassung behauptete, „etwa die Hälfte aller 60-jährigen Männer“ sei betroffen — ohne Quelle. Eine unbelegte Zahl durch eine andere zu ersetzen wäre keine Verbesserung; sie entfällt.
Ein Handelsname kommt noch vor — aber nur innerhalb eines wörtlichen Zitats der Quelle, und dort als Teil einer Warnung, nicht als Empfehlung.
Er behandelt die nicht-medikamentösen Behandlungswege nicht, weil dafür in den hier herangezogenen Quellen keine belastbaren Angaben stehen. Was im Einzelfall in Frage kommt, entscheidet die ärztliche Beratung.
Quellen
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de: PDE-5-Hemmer — Verschreibung, Wirkweise, typische Nebenwirkungen, Verbot der Kombination mit anderen gefäßerweiternden Medikamenten
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de: Medikamente zur langfristigen Behandlung der koronaren Herzkrankheit, Stand 20. Oktober 2021 — kurzwirksame Nitrate als schnell gefäßerweiternde Medikamente, ausdrücklicher Hinweis zum zeitlichen Abstand zwischen Potenzmitteln und Nitraten
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