Anal-Bleaching bezeichnet den kosmetischen Aufhellungsprozess der Haut rund um den Anus. Für die natürliche Färbung zuständig ist das Melanin bzw. die individuelle Pigmentbildung. Mit dem Bleichungsverfahren beabsichtigt man eine rosigere als von der Natur vorgesehene Färbung des Areals zu erreichen. Ursprünglich stammt dieser Trend aus der US-amerikanischen pornographischen Filmindustrie, die besonders für Nahaufnahmen eine ästhetischere Ansicht erzielen wollte.
Erreicht wird die Veränderung durch rezeptpflichtige Bleichungscremen, die beispielweise bei der Behandlung von Sonnenflecken angewandt werden. Nennenswerte Nebenwirkungen dieses kosmetischen Vorganges wurden bisher nicht festgestellt, jedoch muss bei der Anwendung der Bleaching-Creme im Anal-Bereich beispielsweise mit Juckreiz gerechnet werden. Die sensible Schleimhaut reagiert meist empfindlich auf die nicht für diesen Bereich vorgesehenen Cremes. Zudem ist das Anal-Bleaching in einigen europäischen Ländern – wie Frankreich und England – aufgrund der umstrittenen Inhaltsstoffe dieser Salben (Verdacht auf krebserregend) verboten. Der Markt in den USA und England hält aber mittlerweile weniger schädliche Produkte zur Reduzierung der Melaninbildung bereit.
In Deutschland ist die Nachfrage für das Anal-Bleaching noch eher als gering einzuschätzen, nicht zuletzt aufgrund mangelnder Angebote. Die Behandlung ist zur Zeit nicht sehr verbreitet. Offensiv werben bisher noch keine Kosmetikstudios in Deutschland mit einer Anal-Bleaching-Behandlung; bei gezielter Nachfrage in den entsprechenden Studios scheint diese jedoch erhältlich zu sein.
Für das Anal-Bleaching in Deutschland scheint sich erschwerend auszuwirken, dass auf dem deutschen Markt noch keine Präparate erhältlich sind, die speziell für das Bleichen der sensiblen Analregion entwickelt worden sind. Die hier erhältlichen Bleichcremes enthalten häufig Inhaltsstoffe wie Hydrochinon oder Kojisäure. Das unter Medizinern kritische eingestufte Hydrochinon darf hierzulande aufgrund der Experteneinschätzungen daher auch nur in sehr geringer Konzentration von 0,3 Prozent in Präparaten enthalten sein. Der Stoff dient eigentlich eher dem Grund des Haarefärbens. Der Hydrochinon-Anteil in amerikanischen Bleichcremes erreicht hingegen einen Wert von vier Prozent. Die Verpackungsordnung in Deutschland verlangt zum Schutz der Verbraucher eine eindeutige Kennzeichnungspflicht von Präparaten mit Hydrochinon-Anteilen.