Sonnenschutz: Mindestens LSF 30 und was der Lichtschutzfaktor nicht sagt

Die drei Angaben, auf die es ankommt

Mindestens Lichtschutzfaktor 30. Das Bundesamt für Strahlenschutz formuliert es so: „Ein Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (hoher Schutz) wird empfohlen.“ Höher ansetzen sollte man in zwei Fällen, die das Amt ausdrücklich nennt: Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern LSF 50+ — und für Kinder, UV-empfindliche Personen und die Hauttypen I und II ist ein sehr hoher Schutz ebenfalls empfehlenswert. Die Creme sollte einen UV-A- und einen UV-B-Filter haben.

Rechtzeitig auftragen. „Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht.“

Kleidung zuerst. Sonnenschutzmittel ersetzen nach Darstellung des Bundesamts andere UV-Schutzmaßnahmen auf keinen Fall. Das Bundesamt stellt Kleidung voran: „Der beste und einfachste Schutz ist mit Kleidung und einer Kopfbedeckung zu erreichen.“ Die Kopfbedeckung sollte auch Ohren und Nacken schützen und die Augen beschatten, die Schuhe den Fußrücken bedecken. Textilien verrutschen nicht, werden nicht abgewaschen und schützen zuverlässiger als jede Creme.

Augen nicht vergessen. Eine Sonnenbrille sollte einen Herstellerhinweis zum absoluten UV-Schutz (UV 400) und einen ausreichenden Seitenschutz tragen — mehr dazu weiter unten.

Was der Lichtschutzfaktor nicht bedeutet

Er ist kein Zeitkonto. Die verbreitete Rechnung — Eigenschutzzeit mal Lichtschutzfaktor — führt regelmäßig zu einer Überschätzung: Sie setzt eine Auftragsmenge voraus, die im Alltag kaum jemand verwendet, und sie berücksichtigt nicht, dass Schweiß, Wasser und Abrieb den Schutz verringern.

Praktisch heißt das: großzügig auftragen, nach dem Baden und Abtrocknen erneut auftragen — und trotzdem die Zeit in der Sonne begrenzen. Nachcremen verlängert die mögliche Aufenthaltsdauer nicht. Es erhält den Schutz, der ohnehin vorgesehen war.

Die Stellen, die vergessen werden

Ohren, Nasenrücken, Nacken, Fußrücken, Handrücken, Haaransatz und Scheitel — und die Lippen, für die es eigene Produkte mit Lichtschutz gibt. Bei schütterem Haar oder Glatze gehört der Kopf unter eine Kopfbedeckung.

Warum in den Bergen und am Wasser mehr nötig ist

Schnee, Wasser und heller Sand reflektieren einen erheblichen Teil der UV-Strahlung, und mit der Höhe nimmt sie zu. Beides addiert sich zur direkten Einstrahlung. Für Skitage und Aufenthalte am Wasser gilt deshalb: hoher bis sehr hoher Lichtschutzfaktor, Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille mit UV-Schutz.

Was Sonnencreme nicht ersetzt

Den Schatten. Zwischen etwa 11 und 15 Uhr ist die Strahlung am stärksten. Wer in dieser Zeit im Schatten bleibt, braucht die Creme für den Rest des Tages.

Und sie ersetzt keinen Verzicht auf das Solarium. Eine im Solarium erworbene Bräune baut keinen wirksamen Schutz gegen Sonnenbrand auf.

Für Jugendliche ist das keine Empfehlung, sondern geltendes Recht. § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bestimmt: Die Benutzung solcher Anlagen „in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden“. Was Sonnenschutzmittel leisten und was nicht, steht ausführlich unter Hautcremes und Sonnenschutz.

Der Hauttyp entscheidet, wie viel Schutz nötig ist

Wer sehr helle Haut hat, rasch einen Sonnenbrand bekommt und schlecht bräunt, hat das höchste Risiko und braucht den konsequentesten Schutz. Das ist keine Frage der Vorsicht, sondern der Veranlagung — und der Hautkrebsrisiken, die sich über das Leben summieren.

Das Bundesamt für Strahlenschutz unterscheidet nach der UV-Empfindlichkeit sechs Hauttypen, nach der Klassifikation des Hautarztes Thomas Fitzpatrick von 1975. Die Typen I bis IV gelten als die europäischen Hauttypen.

  • Typ I — sehr helle, extrem empfindliche Haut, helle Augen, rotblondes Haar, sehr häufig Sommersprossen. Bräunt nie, bekommt sehr schnell einen Sonnenbrand.
  • Typ II — helle, empfindliche Haut, blaue, graue, grüne oder braune Augen, blonde bis braune Haare, häufig Sommersprossen. Bräunt kaum bis mäßig, bekommt oft einen Sonnenbrand.
  • Typ III — helle bis hellbraune Haut, graue oder braune Augen, dunkelblonde bis braune Haare, selten Sommersprossen. Bräunt schneller als Typ II.
  • Typ IV — hellbraune, olivfarbene Haut, braune bis dunkelbraune Augen, dunkelbraunes Haar. Bräunt schnell.
  • Typ V — dunkelbraune Haut, dunkelbraune Augen, dunkelbraunes bis schwarzes Haar.
  • Typ VI — dunkelbraune bis schwarze Haut, dunkelbraune Augen, schwarze Haare.

Zwei Einschränkungen nennt das Bundesamt ausdrücklich: „Die Einteilung der Hauttypen ist relativ grob – die Übergänge sind fließend.“ Und: „Der Hauttyp sollte durch eine Dermatologin oder einen Dermatologen bestimmt werden.“ Ein Selbsttest grenzt ein, er ersetzt die Einschätzung nicht.

Ein dunklerer Hauttyp ist kein Freibrief. Er verschiebt die Schwelle, ab der ein Sonnenbrand entsteht — er hebt weder die Hautalterung noch das Hautkrebsrisiko auf.

Woran man eine Sonnenbrille erkennt, die wirklich schützt

Eine Sonnenbrille schützt vor Blendung und davor, dass UV-Strahlung ins Auge dringt. Das Zweite sieht man ihr nicht an — das Bundesamt für Strahlenschutz stellt genau diesen Unterschied heraus: Den Blendschutz kann man selbst prüfen — die Schutzwirkung gegen UV-Strahlung sieht man einer Sonnenbrille nicht an.

Vier Angaben entscheiden:

  • UV 400. Auf diese Kennzeichnung ist nach Messungen des Bundesamts „relativ gut Verlass“: So gekennzeichnete Brillen filtern die gesamte UV-Strahlung bis 400 Nanometer ausreichend aus. Ohne diese Angabe bleibt die Schutzwirkung offen — der Preis sagt darüber nichts.
  • Tönungsstufe 2 oder 3 (auf dem Etikett oder Bügel als „cat2″ oder „cat3″). Stufe 1 schützt kaum vor Blendung; Stufe 4 ist für gutes Sehen zu dunkel und im Straßenverkehr nicht zugelassen. Nur bei extremen Verhältnissen wie Schnee im Hochgebirge ist Stufe 4 mit Seitenschutz angebracht.
  • Braune oder graue Färbung. Blau- und Rottönungen beeinträchtigen Kontrast und scharfes Sehen.
  • Seitenschutz durch große Gläser oder die Form der Brille — UV-Strahlung streut stark und kommt sonst seitlich ans Auge.

Ein Hinweis für Brillenträger: Werden Sonnenbrillengläser an eine Sehstärke angepasst, muss die Filterwirkung bis 400 nm erhalten bleiben. Das ist beim Optiker ausdrücklich anzusprechen.

Wenn es doch passiert ist

Ein Sonnenbrand wird gekühlt, die Haut wird geschont, die Sonne für die nächsten Tage gemieden. Ärztlich abgeklärt gehören: großflächige Verbrennungen, Blasenbildung, Sonnenbrand bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Fieber, Übelkeit oder Kopfschmerzen nach starker Sonneneinstrahlung.

Was dieser Beitrag nicht leistet

Er nennt keine Produkte und keine Marken.

Er nennt keine Zeitangaben, wie lange man in der Sonne bleiben darf. Solche Angaben sind unzuverlässig, und sie erzeugen genau die falsche Sicherheit, die zum Sonnenbrand führt.

Er ersetzt keine Hautkrebsvorsorge. Auffällige oder sich verändernde Male gehören hautärztlich untersucht.

Quellen

  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Tipps zum UV-Schutz — Empfehlung von mindestens Lichtschutzfaktor 30 (hoher Schutz), LSF 50+ in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen sowie für Kinder, UV-empfindliche Personen und die Hauttypen I und II; UV-A- und UV-B-Filter; Kleidung und Kopfbedeckung als bester und einfachster Schutz einschließlich Ohren, Nacken und Fußrücken; Sonnenbrille mit UV-400-Hinweis und Seitenschutz; Schatten ab UV-Index 3 in der Mittagszeit
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): UV-Schutz durch Sonnencreme — Sonnencreme verzögert den Sonnenbrand und ersetzt andere Schutzmaßnahmen nicht; Auftragen 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne; zu geringe Auftragsmenge im Alltag; Vermeiden hoher UV-Belastung, Bekleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille als Grundlage
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Akute Schädigungen der Haut — minimale Erythemdosis und ihre Größenordnung; Erreichen dieser Dosis bei Hauttyp II nach etwa 20 Minuten bei UV-Index 8; Erhöhung des Melanomrisikos um das Zwei- bis Dreifache durch häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Die verschiedenen Hauttypen, Stand 4. August 2026 — sechs Hauttypen nach der Klassifikation von Thomas Fitzpatrick (1975), Merkmale und Bräunungsverhalten der Typen I bis VI, Hinweis auf fließende Übergänge und auf die dermatologische Bestimmung des Hauttyps
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): UV-Schutz für die Augen, Stand 4. August 2026 — Sonnenbrillen als Schutz vor Blendung und vor UV-Strahlung; Unsichtbarkeit der UV-Schutzwirkung; Verlässlichkeit der Kennzeichnung UV 400; Tönungsstufen 2 und 3 sowie die Grenzen der Stufen 1 und 4; braune oder graue Färbung; Seitenschutz wegen der starken Streuung; Erhalt der Filterwirkung beim Anpassen an eine Sehstärke
  • Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 4 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen — Nutzungsverbot für Minderjährige — Verbot der Solariennutzung durch Minderjährige in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen und sonst öffentlich zugänglichen Räumen

Zuletzt überarbeitet am

Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen

Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 inhaltlich korrigiert.

Zusammenführung: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 um Inhalte eines früheren Beitrags ergänzt.

Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 13. September 2026 inhaltlich korrigiert.

Zusammenführung: Dieser Beitrag wurde am 13. September 2026 um Inhalte eines früheren Beitrags ergänzt.