Hautcremes und Sonnenschutz: Was Cremes leisten können

Sonnencreme und Hautkrebs — was belegt ist

Der wichtigste Punkt zuerst, weil er häufig missverstanden wird.

Für nahezu alle Arten von Hautkrebs ist UV-Strahlung der bedeutendste Risikofaktor. Das schreibt der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

Zur Wirkung von Sonnenschutzmitteln formuliert dieselbe Quelle vorsichtig und genau: Es gebe „wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs wirksam vorbeugen könnten“. Und weiter: „Für das Melanom, den schwarzen Hautkrebs, ist das noch nicht eindeutig geklärt.“

Das ist etwas anderes als „schützt nicht“ — und etwas anderes als „schützt vollständig“. Beide Behauptungen wären zu einfach.

Sonnenschutz ist mehr als eine Creme

Der Krebsinformationsdienst nennt eine ausdrückliche Rangfolge: „vor allem die pralle Sonne meiden und eine Sonnenbrille, eine Kopfbedeckung sowie lichtundurchlässige lange Kleidung tragen. Sonnencreme sollte nicht an erster Stelle stehen.“

Daraus folgt der Satz, der im Alltag am häufigsten übersehen wird: „Wenn Sie Sonnencreme verwenden, sollte dies nicht automatisch dazu führen, dass Sie sich länger in der Sonne aufhalten.“

Nicht die Creme ist das Problem. Das Problem ist die Zeit, die man sich durch sie erlaubt.

Lichtschutzfaktor und Menge

  • Erwachsene: mindestens Lichtschutzfaktor 30.
  • Für Kinder: besser LSF 50 oder höher.
  • Menge: „Tragen Sie etwa 2 Milligramm Sonnenschutzmittel für 1 Quadratzentimeter Haut gleichmäßig auf.“ Für einen erwachsenen Körper ist das deutlich mehr, als die meisten Menschen verwenden.

Vom Solarium rät das Bundesamt für Strahlenschutz nach Angabe des Krebsinformationsdienstes dringend ab. Das Bundesgesundheitsministerium sagt dasselbe unmittelbar und nennt den Grund: Der wichtigste beeinflussbare Risikofaktor für schwarzen Hautkrebs ist die UV-Strahlung, und „dabei ist es egal, ob das UV-Licht von der Sonne oder aus dem Solarium kommt“. Die Empfehlung daraus ist entsprechend knapp: „Gehen Sie nicht ins Solarium.“

Und die übrigen Cremes?

Eine Creme ist im Kern eine Emulsion aus Fett und Wasser; die Zubereitungen unterscheiden sich vor allem im Fettanteil. Welche davon sich auf der eigenen Haut bewährt, ist eine Frage des Hauttyps und der Jahreszeit — belastbare Vergleichsdaten dazu führt dieser Beitrag nicht, und eine Empfehlung spricht er deshalb auch nicht aus.

Mehr steht hier nicht — und zwar aus einem Grund, der im letzten Abschnitt erklärt wird.

Wann Hautveränderungen ärztlich abzuklären sind

Keine Creme ersetzt die Beobachtung der eigenen Haut. Welche Anzeichen für ein Melanom sprechen können, nennt das Bundesgesundheitsministerium:

  • Ein Pigmentmal entsteht neu.
  • Ein bestehendes Pigmentmal verändert sich — zum Beispiel in Größe oder Farbe.
  • Ein Pigmentmal hat eine ungleichmäßige Form oder einen unscharfen, fransigen Rand.
  • Ein Pigmentmal juckt oder blutet.
  • Die Haut, die das Pigmentmal umgibt, ist geschwollen oder gerötet.

Für die Selbstuntersuchung nennt dieselbe Quelle die ABCDE-Regel. Verdächtig ist eine Hautveränderung bei asymmetrischem Aufbau, unregelmäßiger Begrenzung, unterschiedlichen Farbtönen (Colour), einem Durchmesser über 5 Millimeter und einer Entwicklung, also der Veränderung eines Pigmentmals. „Verdächtige Veränderungen sollte man von einem Hautarzt abklären lassen.“ Das gilt unabhängig davon, wie konsequent Sonnenschutz betrieben wurde.

Und die Untersuchung, die es dafür gibt: Ab einem Alter von 35 Jahren können gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre eine Untersuchung auf Hautkrebs in Anspruch nehmen; dieses Hautkrebs-Screening gehört zum gesetzlichen Krebs-Früherkennungsprogramm.

Was dieser Beitrag nicht leistet

Er nennt keine Produkte und keine Wirkungsversprechen für einzelne Cremes. Für Aussagen wie, Aloe vera „schützt und pflegt diese Haut“ oder eine Anti-Falten-Creme schütze „die Haut vor zu schneller Faltenbildung“, liegt keine belastbare Quelle vor — und eine Aussage ohne Beleg steht hier nicht, auch nicht abgeschwächt.

Er ersetzt keine hautärztliche Beratung. Für die Beurteilung des eigenen Hauttyps, für Vorerkrankungen und für Medikamente, die die Haut lichtempfindlicher machen, ist die ärztliche Einschätzung zuständig.

Quellen

  • Deutsches Krebsforschungszentrum, Krebsinformationsdienst: UV-Strahlen: erhöhtes Krebsrisiko, aktualisiert am 18. Februar 2025 — UV-Strahlung als bedeutendster Risikofaktor, Wirkung von Sonnenschutzmitteln, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Lichtschutzfaktor und Auftragsmenge, Unbedenklichkeit der in der EU erhältlichen Mittel, Hinweis des Bundesamts für Strahlenschutz zu Solarien
  • Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Schwarzer Hautkrebs: Diagnose, Therapie, Vorbeugung — UV-Strahlung als wichtigster beeinflussbarer Risikofaktor gleichgültig ob aus Sonne oder Solarium, Empfehlung zum Verzicht auf das Solarium, Anzeichen, die für ein Melanom sprechen können, ABCDE-Regel für die Selbstuntersuchung und die Aufforderung zur hautärztlichen Abklärung, Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren alle zwei Jahre

Zuletzt überarbeitet am

Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen

Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 inhaltlich korrigiert.

Erweiterung: Dieser Beitrag wurde am 12. September 2026 inhaltlich erweitert.