Wenn Sie schnell Hilfe suchen
Zwei Anlaufstellen, die ohne Namensnennung erreichbar sind:
- Infotelefon zur Suchtvorbeugung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: 0221 892031. Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr. Der Anruf kostet den Preis Ihres Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.
- Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen — darüber finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
In einer akuten Notlage wählen Sie den Notruf 112.
Was Abhängigkeit bedeutet
Abhängigkeit ist eine Erkrankung. Sie ist in der amtlichen Diagnoseklassifikation ICD-10 als Abhängigkeitssyndrom beschrieben — mit eigenen Codes je nach Stoff, etwa F10.2 für Alkohol und F11.2 für Opioide.
Das Bundesministerium für Gesundheit erläutert das Abhängigkeitssyndrom am Beispiel Alkohol so: Man hat dauerhaft den starken Wunsch, Alkohol zu sich zu nehmen. Man kann die Einnahme möglicherweise nur schwer kontrollieren oder braucht immer mehr. Und es treten körperliche und psychische Beschwerden auf, wenn man keinen Alkohol zu sich nimmt.
Für Opioide beschreibt dieselbe Quelle es entsprechend: Man kann von diesen Stoffen abhängig werden, und wer abhängig ist, hat „dauerhaft einen starken Wunsch, Opioide einzunehmen“.
Woran sich ein Problem zeigen kann
Aus dieser Beschreibung ergeben sich die Punkte, auf die eine ärztliche Einschätzung schaut:
- ein starkes, anhaltendes Verlangen nach dem Stoff
- Schwierigkeiten, Menge oder Gelegenheit zu steuern
- eine steigende Menge für dieselbe Wirkung
- Beschwerden, wenn der Stoff wegfällt
Das ist ausdrücklich keine Checkliste zum Selbstausfüllen. Sie zeigt, worüber in einem Gespräch gesprochen wird — nicht, was jemand über sich selbst entscheiden kann.
Häufig fällt eine Veränderung dem Umfeld früher auf als der betroffenen Person. Auch das ist kein Charakterzug, sondern gehört zum Krankheitsbild.
Warum eine ärztliche Abklärung nötig ist
Das Bundesministerium für Gesundheit weist auf seinen Informationsseiten ausdrücklich darauf hin, dass solche Informationen nicht der Selbstdiagnose dienen und die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt keinesfalls ersetzen.
Das gilt hier besonders. Ob ein Konsum problematisch ist, ob eine Abhängigkeit vorliegt und was im Einzelfall hilft, lässt sich an keinem Text ablesen. Der Weg dorthin führt über die hausärztliche Praxis oder eine Suchtberatungsstelle.
Für Angehörige
Wer sich um jemanden sorgt, kann sich an dieselben Stellen wenden. Das Infotelefon zur Suchtvorbeugung und die Beratungsstellen im Suchthilfeverzeichnis sind auch für Angehörige da.
Das ist keine Nebensache. Angehörige tragen oft über lange Zeit eine erhebliche Last und brauchen selbst Unterstützung — unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits Hilfe annimmt.
Was dieser Beitrag nicht leistet
Er nennt keine Zahlen zu Risiken oder Folgeerkrankungen. Aufzählungen möglicher körperlicher und seelischer Folgen wirken eindrücklich, sind ohne Quelle aber wertlos — und bei diesem Thema schrecken sie eher ab, als dass sie helfen.
Er stellt keine Diagnose und ersetzt keine Beratung. Und er bewertet niemanden: Abhängigkeit ist behandelbar, und Hilfe zu suchen ist der Schritt, der zählt.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom (ICD-10 F10.2) — Beschreibung des Abhängigkeitssyndroms, Hinweis zur Selbstdiagnose
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Abhängigkeitssyndrom (ICD-10 F11.2) — Abhängigkeit von Opioiden
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Infotelefon zur Suchtvorbeugung — Rufnummer, Beratungszeiten, Kosten
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Suchthilfeverzeichnis — Beratungsstellen vor Ort
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