Zuerst: Wann Sie ärztliche Hilfe brauchen
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nennt die Zeichen, bei denen eine Praxis aufgesucht werden sollte, ausdrücklich:
„Geschwüre oder offene Wunden im Bereich des Fußknöchels, die nicht durch eine Verletzung entstanden sind oder nach zwei Wochen nicht verheilt sind; eine starke Beinschwellung; gerötete Venen, die sich warm anfühlen und schmerzen; Blutungen aus oder in der Nähe der Krampfadern; ein Hautausschlag im Bereich der Krampfadern.“
Der dritte Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: gerötete Venen, die sich warm anfühlen und schmerzen. Dahinter kann eine Venenentzündung oder eine Thrombose stecken. Beides gehört untersucht.
Wie Krampfadern entstehen
Das Blut aus den Beinen muss gegen die Schwerkraft zurück zum Herzen. Das IQWiG beschreibt den Mechanismus, der das ermöglicht:
„Damit das Blut nicht zurückfließt, sind alle Venen mit Klappen ausgestattet, die wie Ventile wirken.“
Schließen diese Ventile nicht mehr richtig, staut sich das Blut in den oberflächlichen Venen zurück — die Vene weitet sich und tritt sichtbar hervor. Der Fehler liegt also im Schließen, nicht im Öffnen. Das ist keine Wortklauberei: Wer den Mechanismus falsch versteht, versteht auch nicht, warum Kompression und Bewegung überhaupt ansetzen.
Welche Beschwerden auftreten
„Krampfadern können dazu führen, dass sich die Beine schwer anfühlen und anschwellen, vor allem an den Knöcheln. Zudem kann die Haut spannen oder jucken.“
Und: „Manchmal lösen Krampfadern auch nächtliche Wadenkrämpfe oder Schmerzen aus.“
Viele Menschen mit Krampfadern haben allerdings gar keine Beschwerden.
Welche Komplikationen möglich sind — und wie häufig
Hier lohnt die genaue Zahl, weil sie beides zeigt: dass etwas passieren kann, und dass es selten ist.
„Die häufigste Komplikation von Krampfadern ist ein Beingeschwür (‚offenes Bein‘). … entwickelt sich bei etwa 3 bis 6 % der Menschen eine offene Wunde. Andere mögliche Komplikationen wie Venenentzündungen, Thrombosen oder Blutungen sind selten.“
Selten heißt nicht nie. Und wer die Warnzeichen oben kennt, erkennt sie im Fall der Fälle rechtzeitig.
Was bei der Behandlung belegt ist — und was nicht
Hier weicht die Quellenlage deutlich von dem ab, was in Ratgebern üblicherweise steht.
Zu Kompressions- und Stützstrümpfen hält das IQWiG fest: „Ob und wie gut sie bei Krampfader-Beschwerden helfen, ist noch unklar.“ Das Bundesministerium für Gesundheit kommt zum selben Ergebnis: Stützstrümpfe üben Druck auf die Venen aus, „es ist jedoch noch unklar, ob und wie gut sie tatsächlich bei Beschwerden durch Krampfadern helfen“ — und dasselbe gelte für die Gewichtsabnahme.
Das ist kein Argument dagegen — ärztlich verordnete Kompression hat ihren festen Platz, etwa nach einer Thrombose oder bei einem offenen Bein. Es ist ein Argument dagegen, Kompression als gesicherte Beschwerdelinderung zu verkaufen.
Zu Venenmitteln — dem Kern des früheren Fehlers:
„Nicht belegt ist zudem die Wirkung von Cremes, Salben, Tabletten und Nahrungsergänzungsmitteln, die zur Behandlung von Venenproblemen beworben werden.“
Dieselbe Feststellung trifft das Bundesministerium für Gesundheit, und es nennt die Beispiele: Nicht belegt ist die Wirkung von „Cremes, Salben, Tabletten und Nahrungsergänzungsmitteln, die zur Therapie von Venenproblemen beworben werden“ — solche Mittel enthalten beispielsweise Extrakte aus Rosskastanie oder rotem Weinlaub.
Damit ist die frühere Aussage dieses Beitrags in doppelter Hinsicht erledigt: Diese Mittel haben keinen belegten Nutzen, und für eine Venenentzündung sind sie erst recht nicht das Mittel der Wahl.
Eingriffe — Verödung, Katheterverfahren, Operation — kommen infrage, wenn Beschwerden oder Komplikationen bestehen. Welches Verfahren im Einzelfall passt, hängt vom Befund ab und wird in der Sprechstunde besprochen. Dieser Beitrag empfiehlt keines.
Wo eine Kompression ärztlich verordnet wird, ist sie kein beliebiges Hilfsmittel. Die S2k-Leitlinie „Kompressionstherapie der Extremitäten“ (AWMF 037-005, Stand Juli 2026) verlangt, dass ein medizinischer Kompressionsstrumpf der gültigen Gütezeichen-Norm RAL GZG 387 und der europäischen Medizinprodukte-Richtlinie entspricht und ausreichend quer- und längselastisch ist. Für die Indikation verweist sie zusätzlich auf die Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Varikose.
Was im Alltag ansetzt
Bewegung, langes Stehen und Sitzen unterbrechen, die Beine hochlegen — das sind die Maßnahmen, die Betroffene üblicherweise versuchen. Ein belegter Effekt auf den Verlauf der Krampfadern lässt sich daraus nicht ableiten, und dieser Beitrag behauptet ihn nicht.
Was dieser Beitrag nicht leistet
Er nennt keine Präparate und keine Dosierungen.
Er nennt keine Häufigkeitszahl für Krampfadern in Deutschland. Verbreitete Angaben wie „fast 90 Prozent aller Deutschen“ sind ohne Quelle.
Er unterscheidet nicht für Sie zwischen harmloser Besenreiservarize und behandlungsbedürftigem Befund. Das ist eine Untersuchung, keine Lektüre.
Quellen
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Krampfadern, Stand 2. Januar 2023 — Funktion der Venenklappen, Beschwerdebild, Häufigkeit des offenen Beins sowie Seltenheit von Venenentzündung, Thrombose und Blutung, Warnzeichen für einen Arztbesuch, unklarer Nutzen von Stützstrümpfen, fehlender Wirkbeleg für Cremes, Salben, Tabletten und Nahrungsergänzungsmittel
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Krampfadern: Risikofaktoren und Therapie — unklarer Nutzen von Stützstrümpfen und Gewichtsabnahme bei Krampfaderbeschwerden, fehlender Wirkbeleg für Cremes, Salben, Tabletten und Nahrungsergänzungsmittel einschließlich Rosskastanie und rotem Weinlaub, offenes Bein bei 3 bis 6 Prozent der unbehandelt Betroffenen
- Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie u. a.: S2k-Leitlinie Kompressionstherapie der Extremitäten (AWMF-Registernummer 037-005), Stand Juli 2026 — Anforderungen an den medizinischen Kompressionsstrumpf, Verweis auf die Leitlinie zur Varikose für die Indikationsstellung
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Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen
Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 inhaltlich korrigiert.