Was „Sonnenallergie“ meint
Die häufigste Form ist die polymorphe Lichtdermatose. Nach UV-Bestrahlung — vor allem mit UV-A — treten fleckige Hautrötungen, Blasen und Knötchen mit starkem Juckreiz auf, meist an Hals, Dekolleté, Oberarmen, Handrücken oder Oberschenkeln.
Typisch ist der Zeitpunkt: Sie tritt bevorzugt zu Beginn der sonnenreichen Zeit auf, an Stellen, die den Winter über bedeckt waren.
Die „Mallorca-Akne“ ist keine zweite Erkrankung daneben. Das Bundesamt für Strahlenschutz ordnet sie ein: Sie ist „eine Sonderform der polymorphen Lichtdermatose“, bei der die Hautveränderungen „durch das Zusammenwirken von UV-Strahlung und Fettstoffen aus Sonnenschutzmitteln (oder auch körpereigenen Talgfetten)“ ausgelöst werden.
Davon zu unterscheiden sind fototoxische Reaktionen. Dieselbe Quelle beschreibt sie so: „Eine Reihe von Substanzen, die in Medikamenten, aber auch in pflanzlichen Heilmitteln sowie in Kosmetika enthalten sein können, aber auch bestimmte Pflanzen und Lebensmittel können fototoxische Reaktionen der Haut hervorrufen.“ Ihre Spannbreite reicht „von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen“.
Was vorbeugt
Sonnenschutz — und zwar ausreichend hoch. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt mindestens Lichtschutzfaktor 30 (hoher Schutz). Und zum Zeitpunkt: „Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht.“
Dazu Kleidung und eine Kopfbedeckung: Nach Darstellung desselben Amtes ist „der beste und einfachste Schutz … mit Kleidung und einer Kopfbedeckung zu erreichen“ — Textilien verwischen nicht und werden nicht abgewaschen.
Langsame Gewöhnung. Die ersten Tage im Schatten, die Mittagszeit meiden.
Bei Verdacht auf eine Reaktion auf einen Stoff: auf parfümierte Cremes verzichten. Und bei Arzneimitteln gilt, was das Bundesamt für Strahlenschutz dazu schreibt: „Eine etwaige fotosensibilisierende Wirkung von Medikamenten oder pflanzlichen Heilmitteln sollte beim Arzt oder in der Apotheke abgeklärt werden.“
Betacarotin: was davon zu halten ist
Die Verbraucherzentrale ist hier eindeutig:
„Betacarotin-Produkte können das Eincremen mit einem Sonnenschutzmittel mit geeignetem Lichtschutzfaktor nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen.“
Und zur behaupteten Wirkung: Dass „die Haut durch die Aufnahme von Betacarotin einen wirksamen natürlichen Schutzschirm gegen eine schädliche UV-Sonneneinstrahlung aufbaut, ist wissenschaftlich nicht ausreichend erwiesen“.
Und der Punkt, der dabei am häufigsten fehlt:
„In Studien wurde bei rauchenden Personen im Zusammenhang mit der Einnahme von Betacarotin ein Anstieg der Lungenkrebsrate sowie erhöhte Risiken bei bestehender Herz-Kreislauf-Problematik festgestellt.“
Klarer noch: „Wenn Sie rauchen, steigt mit der erhöhten Aufnahme von isoliertem Betacarotin das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken.“
Und die Größenordnung, in der das Risiko beobachtet wurde, gehört dazu. Das Bundesinstitut für Risikobewertung verweist auf kontrollierte Interventionsstudien an Personen, „die rauchen oder mit Asbest arbeiten“; dort deuteten die Daten nach einer Supplementierung von 20 bis 30 mg pro Tag über fünf bis sieben Jahre auf ein erhöhtes Risiko für Lungen- und Magenkrebs hin. Es geht also um hoch dosierte Präparate über Jahre — nicht um Möhren und Aprikosen.
Höchstmengen: Dasselbe Institut empfiehlt für den Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln „eine Höchstmenge von 3,5 Milligramm (mg) β-Carotin pro Tagesverzehrempfehlung“.
Die zweite Zahl gehört mit ihrem Vorbehalt gelesen. Die Verbraucherzentrale gibt sie so wieder, dass eine tägliche Gesamtaufnahme von bis zu 15 mg „für alle als sicher“ gelte. In der Unterlage des Bundesinstituts steht sie anders: Es ist ein Wert der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die zusätzliche Zufuhr, und das Bundesinstitut hält ausdrücklich fest, er sei „nicht mit der wissenschaftlichen Qualität eines UL gleichzusetzen“ — also nicht mit einer abgeleiteten tolerierbaren Höchstaufnahme.
Alle diese Angaben betreffen isoliertes Betacarotin aus Präparaten.
Wann ärztlich abklären
Ein Hautausschlag nach Sonnenexposition sollte hautärztlich abgeklärt werden, wenn er stark ausgeprägt ist, nicht abklingt, mit Blasenbildung einhergeht oder erstmals auftritt, nachdem ein neues Medikament begonnen wurde. Eine fototoxische Reaktion ist etwas anderes als eine polymorphe Lichtdermatose; ihre Spannbreite reicht nach Angabe des Bundesamts für Strahlenschutz bis zu schweren Verbrennungen.
Was dieser Beitrag nicht leistet
Er empfiehlt keine Nahrungsergänzung als Sonnenschutz.
Er nennt keine Präparate und keine Dosierungen.
Er stellt keine Diagnose. Die genannten Reaktionsformen sehen einander ähnlich und werden hautärztlich unterschieden.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Betacarotin-Kapseln: Allenfalls geringfügiger Sonnenschutz, Stand 22. Juli 2025 — kein Ersatz für Sonnenschutzmittel, unzureichender Wirknachweis, erhöhtes Lungenkrebsrisiko bei Rauchenden, BfR-Höchstmenge von 3,5 mg je Tagesdosis sowie die dort als sicher bezeichnete Gesamtaufnahme von 15 mg — zu deren Einordnung siehe den Text
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Akute Schädigungen der Haut — polymorphe Lichtdermatose als häufigste Form, Beschwerdebild und betroffene Körperstellen
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): UV-Schutz durch Sonnencreme — Auftragen 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne, Lichtschutzfaktor von mindestens 30
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Tipps zum UV-Schutz — Kleidung und Kopfbedeckung als bester und einfachster Schutz
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Höchstmengenvorschläge für Beta-Carotin in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (PDF) — Höchstmenge von 3,5 mg je Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels, Einordnung des EFSA-Werts von 15 mg für die zusätzliche Zufuhr und dessen ausdrücklicher Vorbehalt, Dosisbereich von 20 bis 30 mg pro Tag über fünf bis sieben Jahre in den Studien an rauchenden und mit Asbest arbeitenden Personen
Zuletzt überarbeitet am
Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen
Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 inhaltlich korrigiert.
Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 12. September 2026 inhaltlich korrigiert.