Augen lasern: Was die LASIK leistet und welche Risiken dazugehören

Wie das Verfahren einzuordnen ist

Die Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) — eine gemeinsame Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbands der Augenärzte — stellt ihren Empfehlungen einen Satz voran, der die ganze Abwägung rahmt:

„Die refraktive Chirurgie umfasst operative Techniken, die noch nicht als allgemein anerkannte Heilverfahren bezeichnet werden können.“

Das ist kein Vorwurf und kein Warnhinweis. Es ist die Auskunft darüber, auf welcher Grundlage entschieden wird — und der Grund, warum die beiden Fachgesellschaften eigene Qualitätsanforderungen formuliert haben, statt sich auf einen allgemeinen Standard zu berufen.

Woran operiert wird

An der Hornhaut — der klaren, gewölbten Schicht ganz vorn am Auge. Nicht an der Netzhaut, die ganz hinten im Auge liegt und das Licht in Nervensignale umwandelt.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschreibt das Prinzip: „Bei einem Laser-Eingriff wird gezielt ein Teil der Hornhaut abgetragen, sodass sie dünner und flacher wird.“

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands beschreibt den Schritt, der die LASIK von anderen Verfahren unterscheidet: „Die Hornhaut wird vor dem Laservorgang flach eingeschnitten und die obere Schicht wie ein Deckel abgeklappt (Flap).“

Nach dem Abtragen wird dieser Deckel zurückgeklappt. Der Flap ist der Grund für einen Teil der Komplikationen, die weiter unten stehen.

Was sich damit korrigieren lässt

Der Berufsverband nennt Grenzen: „Bei der LASIK können Korrekturen einer Kurzsichtigkeit bis -10 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung bis -4 Dioptrien und einer Weitsichtigkeit von bis zu +3 Dioptrien vorgenommen werden.“

Diese Spanne ist genauer, als sie zunächst klingt. Die KRC unterscheidet zwei Bereiche. Im Anwendungsbereich gilt das Verfahren als geeignet und Nebenwirkungen sind selten; für die LASIK reicht er nach den Empfehlungen von Mai 2024 bis −8 Dioptrien Kurzsichtigkeit, 5 Dioptrien Hornhautverkrümmung und +3 Dioptrien Weitsichtigkeit. Im Grenzbereich — bis −10, 6 und +4 Dioptrien — kann das Verfahren „noch angewendet werden kann, aber mit zunehmend schlechteren Ergebnissen und häufigeren Nebenwirkungen“; dort gelten ausdrücklich erhöhte Anforderungen an die Aufklärung.

Die obere Zahl ist also nicht der empfohlene Bereich, sondern dessen Rand. Dazu die allgemeine Regel derselben Quelle: „Grundsätzlich nimmt mit dem Umfang der erforderlichen Korrektur die Komplikationsrate zu.“

Ob ein Auge geeignet ist, entscheidet damit nicht der Wunsch, sondern der Befund — unter anderem die Dicke der Hornhaut, denn abgetragenes Gewebe wächst nicht nach. Das klärt eine Voruntersuchung.

Wann die LASIK nicht infrage kommt

Die KRC führt die Gegenanzeigen für die LASIK und die Femto-LASIK auf:

  • eine zu dünne Hornhaut — unter 480 bzw. 500 Mikrometer vor dem Eingriff, je nach verwendeter Technik, sowie ein zu dünn verbleibendes Hornhautgewebe unter dem Flap
  • chronisch progressive Hornhauterkrankungen und ein beginnender Keratokonus
  • Behandlungen unter dem 18. Lebensjahr
  • eine symptomatische Katarakt (Grauer Star)
  • ein Glaukom mit ausgeprägten Gesichtsfeldschäden
  • eine exsudative Makuladegeneration

Diese Punkte sind keine Formalie: Sie sind der Grund, warum die Voruntersuchung mehr ist als eine Sehstärkenmessung.

Komplikationen und Nebenwirkungen

Hier steht der Kern der Korrektur. Komplikationsfreiheit gibt es nicht.

Der Berufsverband der Augenärzte beziffert die häufigsten Nebenwirkungen:

  • „Trockene Augen in den ersten Wochen oder Monaten nach der Operation (ca. 15–20 Prozent)“
  • „Blendempfindlichkeit für einige Wochen oder Monate (< 5 Prozent)“

Dazu kommen Flap-Komplikationen und die Ektasie — eine fortschreitende Vorwölbung der geschwächten Hornhaut, die eine Folgebehandlung nötig machen kann.

Das IQWiG ergänzt: „Bei LASIK sind außerdem Komplikationen am umgeklappten Hornhautdeckel (Flap) möglich, die die Sicht beeinträchtigen.“

Und es ordnet die schweren Fälle ein: „Komplikationen, die das Sehen langfristig einschränken, sind bei den Eingriffen selten – zum Beispiel Entzündungen, starke Narbenbildung oder Schnittfehler an der Hornhaut.“

„Selten“ ist nicht „nie“. Wer eine Garantie hört, hört keine medizinische Aussage.

Als weitere Nebenwirkungen nennt das IQWiG „trockene Augen, Lichtempfindlichkeit, Sehen von hellen Kränzen (Halos)“.

Was zu einer ehrlichen Abwägung gehört

Ein Laser-Eingriff am Auge ist nicht umkehrbar. Brille und Kontaktlinsen sind es. Das ist kein Argument dagegen — es ist der Grund, warum die Entscheidung Zeit verdient.

Die KRC macht daraus eine Anforderung an den Ablauf: Weil es sich um hoch elektive Eingriffe handelt, müssen Indikationsstellung und Aufklärung regelhaft bereits vor dem Operationstag erfolgen — „um eine ausreichende Bedenkzeit zu gewährleisten“. Und am Operationstag soll nur die Methode durchgeführt werden, über die auch aufgeklärt und für die unterschrieben wurde. Wer am Tag des Eingriffs zum ersten Mal aufgeklärt wird, erlebt nicht den vorgesehenen Ablauf.

Zur Abwägung gehören außerdem: die Alterssichtigkeit, die sich ab etwa Mitte vierzig unabhängig vom Eingriff entwickelt; die Frage, ob die Werte über längere Zeit stabil waren; und die Alternativen — andere Laserverfahren ohne Flap sowie Linsenverfahren, über die im Vorgespräch aufgeklärt wird.

Wer den Eingriff bezahlt

Refraktive Eingriffe sind in aller Regel Selbstzahlerleistungen. Was das im Einzelfall bedeutet — auch für Nachbehandlungen —, gehört vor der Entscheidung geklärt.

Wie sich ein Anbieter beurteilen lässt

Dieser Beitrag nennt keine Klinik und keinen Anbieter, weder im Inland noch im Ausland. Was sich stattdessen prüfen lässt: die augenärztliche Qualifikation der operierenden Person, der Umfang der Voruntersuchung, die Aufklärung über Alternativen und Risiken — und die Frage, wer die Nachsorge übernimmt und was sie kostet.

Die KRC macht zwei dieser Punkte konkret. Sowohl die präoperative Diagnostik als auch der Eingriff sollen durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Augenheilkunde erfolgen, die oder der in die KRC-Liste aufgenommen ist; die Kommission führt dieses Verzeichnis für Augenärztinnen und Augenärzte, die sich zur Anwendung ihrer Qualitätsrichtlinien bereit erklärt haben. Und die Voruntersuchung hat einen Mindestumfang, der dokumentiert werden muss — darunter die Vermessung der Hornhauttopografie und der Hornhautdicke mit computergestützten Verfahren, die Prüfung der Sehschärfe, die Messung des Augeninnendrucks und des Pupillendurchmessers sowie die Untersuchung des Augenhintergrunds bei erweiterter Pupille.

Das ist ein prüfbarer Maßstab. Wer ein Angebot vergleicht, kann fragen, welche dieser Untersuchungen vorgesehen sind — und was sie kosten, wenn danach vom Eingriff abgeraten wird.

Für einen Eingriff im Ausland kommt hinzu, dass Nachsorge und Haftung anderen Regeln unterliegen. Das ist ein eigenes Thema und in einem eigenen Beitrag behandelt.

Was dieser Beitrag nicht leistet

Er nennt keine Preise — auch keine Lockangebote „ab etwa 1000 Euro“ inklusive Reise und Hotel.

Er nennt keine Häufigkeitszahlen zu Brillenträgern in Deutschland. Die früheren Angaben — „mehr als 40 Millionen“, ein Anstieg „von 43 % auf mehr als 50 %“ — standen ohne Quelle.

Er empfiehlt den Eingriff nicht und rät auch nicht davon ab.

Er ersetzt keine augenärztliche Voruntersuchung und kein Aufklärungsgespräch.

Quellen

  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Operationen bei Kurzsichtigkeit, Stand 11. September 2024 — Abtragung eines Teils der Hornhaut, Flap-Komplikationen, seltene langfristige Seheinschränkungen, Nebenwirkungen
  • Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA): LASIK, Stand Juni 2026 — Einschnitt der Hornhaut und Bildung des Flaps, Korrekturbereiche in Dioptrien, Häufigkeit trockener Augen und Blendempfindlichkeit, Flap-Komplikationen und Ektasie
  • Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA): Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe — KRC-Empfehlungen, Stand Mai 2024 (PDF) — refraktive Chirurgie als noch nicht allgemein anerkanntes Heilverfahren; Anwendungs- und Grenzbereich der LASIK und Femto-LASIK in Dioptrien; Zunahme der Komplikationsrate mit dem Umfang der Korrektur; Nebenwirkungen und Gegenanzeigen einschließlich Mindesthornhautdicke, Keratokonus und Altersgrenze; Aufklärung vor dem Operationstag zur Sicherung der Bedenkzeit; Mindestumfang der präoperativen Diagnostik und KRC-Liste

Zuletzt überarbeitet am

Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen

Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 inhaltlich korrigiert.

Zusammenführung: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 um Inhalte eines früheren Beitrags ergänzt.