Lavendelöl: Anwendungsgebiet, Belege und Risiken

Worum es geht

Lavendelöl ist das ätherische Öl aus den Blüten des Echten Lavendels (Lavandula angustifolia), gewonnen durch Wasserdampfdestillation. Es ist zugleich Duftstoff, Kosmetikbestandteil und — in bestimmten Zubereitungen — Arzneimittel. Diese drei Rollen werden im Alltag oft vermischt. Für die Frage, was Lavendelöl kann und was nicht, ist die arzneimittelrechtliche Bewertung der Maßstab.

Wofür Lavendelöl arzneilich anerkannt ist

Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur hat Lavendelöl bewertet und eine EU-Pflanzenmonographie verabschiedet. Sein Ergebnis ist eng gefasst:

Lavendelöl kann „auf der Grundlage seiner langjährigen Anwendung … zur Linderung leichter Symptome von seelischem Stress und Erschöpfung sowie als Einschlafhilfe verwendet werden“. Mehr steht dort nicht — keine Wunden, keine Akne, keine Migräne.

Entscheidend ist die Grundlage dieser Aussage. Der HMPC stützt sie ausdrücklich auf die traditionelle Anwendung, nicht auf Wirksamkeitsnachweise. Im Wortlaut: Zwar bestehe „unzureichende Evidenz aus klinischen Studien“, doch sei die Wirksamkeit „plausibel“ und eine mindestens 30-jährige sichere Anwendung belegt.

Zu den vorliegenden Studien hält der Ausschuss fest: Lavendelöl habe „einen möglichen Effekt auf Angst, Stress und Schlaflosigkeit gezeigt“, aber „die Zahl der Patienten pro Studie war zu gering, um einen Effekt zu belegen“.

Das ist der Kern: Die Anerkennung beruht auf Erfahrung und Unbedenklichkeit, nicht auf nachgewiesener Wirkung. Wer schreibt, die Wirkung sei „wissenschaftlich belegt“, gibt den Stand falsch wieder.

Eine Altersgrenze, die regelmäßig übersehen wird

Der HMPC bestimmt: Lavendelöl-Arzneimittel „sollten nur bei Erwachsenen und Kindern über 12 Jahren angewendet werden“.

Damit ist die verbreitete Empfehlung, Lavendelöl sei für Kinder „in verdünnter Form“ geeignet, für den arzneilichen Gebrauch nicht gedeckt. Eine Altersgrenze von zwei Jahren, wie sie vielfach genannt wird, trifft nicht zu.

Gegenanzeigen — auch die, die dem Thema widersprechen

Die EMA nennt für Vollbäder mit Lavendelöl ausdrücklich Gegenanzeigen. Nicht anwenden sollten es Personen mit „offenen Wunden, Hautproblemen, hohem Fieber, schweren Infektionen sowie schweren Herz- und Kreislauferkrankungen“.

Die offene Wunde steht damit nicht auf der Anwendungs-, sondern auf der Ausschlussliste.

Zu den Nebenwirkungen hält die EMA fest, zum Zeitpunkt der Bewertung habe es „keine wesentlichen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit“ gegeben; berichtet worden seien „nur wenige und leichte Nebenwirkungen … einschließlich sehr seltener Fälle allergischer Reaktionen“.

Warum bei Säuglingen und Kleinkindern etwas anderes gilt

Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist in diesem Punkt deutlich: „Unverdünnte ätherische Öle sind nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet!“

Der Schadensmechanismus ist konkret benannt: Schon kleinste Mengen — „wenige Tropfen“ —, die in Mund oder Nase geraten, können bei Säuglingen und Kleinkindern „zu lebensbedrohlichen Verkrampfungen des Kehlkopfs und zu Atemstillstand führen“. Als weitere unerwünschte Wirkungen nennt das BfR „Haut- und Schleimhautreizungen, Erbrechen, Bewegungsstörungen oder sogar Krampfanfälle“.

Vergiftungsfälle mit ätherischen Ölen sind dem BfR bekannt; in den Giftinformationszentralen gehen dazu „viele Anfragen“ ein. Bei Kindern liegt der Grund häufig in der versehentlichen Aufnahme von Inhalaten oder Duftölen.

Das BfR leitet daraus praktische Vorgaben ab: nur Präparate verwenden, die ausdrücklich für Säuglinge und Kleinkinder ausgewiesen sind; vorgeschriebene Verdünnungsanweisungen einhalten; nicht im Gesicht anwenden; wegen der hautreizenden Wirkung nicht direkt auf die Kinderhaut auftragen; ätherische Öle außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Was nicht belegt ist

Für die folgenden, im Umlauf befindlichen Aussagen liegt kein tragfähiger Beleg vor. Sie stehen deshalb nicht in diesem Beitrag:

  • Wundheilung. Weder EMA noch BfR nennen eine solche Anwendung. Die EMA führt die offene Wunde als Gegenanzeige.
  • Akne. Akne ist eine behandelbare Hauterkrankung. Zu Teebaumöl — dem ätherischen Öl mit den weitesten Aknewerbeaussagen — stellt das BfR fest, es sei „nicht als Arzneimittel zugelassen und folglich hinsichtlich seiner Wirksamkeit und gesundheitlichen Risiken nicht geprüft“, könne „jedoch Allergien auslösen“. Für Lavendelöl gibt es nicht einmal eine solche Bewertung.
  • Kopfschmerzen und Migräne. Nicht Teil der EU-Pflanzenmonographie.
  • Ersatz für Schlafmittel. Der HMPC beschreibt eine Einschlafhilfe bei leichten Symptomen. Eine behandlungsbedürftige Schlafstörung ist etwas anderes und gehört ärztlich abgeklärt.

Sichere Anwendung

Was sich aus den beiden Quellen ableiten lässt, ist überschaubar und unspektakulär:

  • Zubereitungen verwenden, die für den vorgesehenen Zweck bestimmt sind — ein Arzneimittel für die arzneiliche Anwendung, ein Kosmetikum für die kosmetische.
  • Ätherische Öle nicht unverdünnt großflächig auf die Haut auftragen.
  • Nicht einnehmen, sofern die Zubereitung nicht ausdrücklich dafür bestimmt ist.
  • Bei Kindern unter zwölf Jahren, in Schwangerschaft und Stillzeit vor der Anwendung ärztlich oder in der Apotheke beraten lassen.
  • Bei Hautreaktionen die Anwendung beenden. Ätherische Öle können allergische Reaktionen auslösen.

Wann ärztliche Abklärung nötig ist

Lavendelöl ist keine Antwort auf ein ungeklärtes Symptom. Ärztlich abzuklären sind unter anderem: anhaltende Schlafstörungen über mehrere Wochen, anhaltende oder wiederkehrende Kopfschmerzen, entzündete oder nicht heilende Hautstellen, Wunden mit Rötung, Überwärmung oder Fieber sowie eine anhaltende innere Unruhe, die den Alltag einschränkt.

Zeigt ein Kind nach Kontakt mit einem ätherischen Öl akute Symptome wie Atemnot, Krämpfe oder Bewusstseinsveränderungen, ist nach Angaben des BfR unverzüglich der Notarzt beziehungsweise der Rettungsdienst zu informieren.

Was dieser Beitrag nicht leistet

Er nennt keine Produkte, keine Marken und keine Bezugsquellen und schließt mit keiner Kaufaufforderung.

Er nennt keine Dosierungen. Sie stehen in der Packungsbeilage des jeweiligen Arzneimittels und hängen von der Zubereitung ab.

Er bewertet nicht die Aromatherapie als Verfahren. Gegenstand ist der Stoff und das, was die zuständigen Behörden zu ihm festgestellt haben.

Quellen

  • Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC): Lavandulae aetheroleum — EU-Pflanzenmonographie, Referenz EMA/HMPC/143181/2010, Bewertung abgeschlossen; Seite zuletzt aktualisiert am 16. Juni 2014. Die Monographie liegt in englischer Sprache vor; die in diesem Beitrag in Anführungszeichen wiedergegebenen Formulierungen sind eigene Übersetzungen. Trägt: Anwendungsgebiet (leichte Symptome von seelischem Stress und Erschöpfung, Einschlafhilfe), Grundlage traditionelle Anwendung, unzureichende Evidenz aus klinischen Studien, zu geringe Patientenzahl pro Studie, Altersgrenze 12 Jahre, Gegenanzeigen für Vollbäder einschließlich offener Wunden, Nebenwirkungsprofil.
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zur Anwendung von ätherischen Ölen, Stand 28. Februar 2008, weiterhin als laufende Fragen-und-Antworten-Seite des BfR veröffentlicht. Trägt: Ungeeignetheit unverdünnter ätherischer Öle für Säuglinge und Kleinkinder, Kehlkopfverkrampfung und Atemstillstand, weitere unerwünschte Wirkungen, bekannte Vergiftungsfälle, Anwendungsvorgaben bei Kindern, Erstmaßnahmen und Notruf, Bewertung von Teebaumöl.

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Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen

Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 9. September 2026 inhaltlich korrigiert.