Wenn Sie nach einem Aufenthalt in einem Malaria-Gebiet Fieber bekommen, gehen Sie umgehend in ärztliche Behandlung. Das Bundesministerium für Gesundheit formuliert es so: „Wer sich in einem Malaria-Gebiet aufgehalten hat, sollte sich bei Fieber immer einer Malaria-Diagnostik unterziehen.“ Das Robert Koch-Institut ergänzt, dass die Malaria tropica „innerhalb kurzer Zeit lebensbedrohlich verlaufen“ kann. Ein Tee ersetzt diese Abklärung nicht.
Drei Dinge, die denselben Namen tragen
Wer nach „Artemisia annua“ sucht, findet Verkaufsangebote, Anwendungstipps und Nobelpreis-Verweise dicht nebeneinander. Dahinter stehen drei Dinge, die auseinandergehalten werden müssen:
- Die Pflanze, Einjähriger Beifuß, botanisch Artemisia annua. Nicht zu verwechseln mit dem in Europa heimischen Artemisia vulgaris, dem Gewöhnlichen Beifuß.
- Der Wirkstoff Artemisinin, der aus dieser Pflanze gewonnen wird.
- Das Arzneimittel: eine artemisininbasierte Kombinationstherapie, kurz ACT. Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt sie als Kombination zweier Wirkstoffe mit unterschiedlichem Wirkmechanismus — eines aus Artemisia annua gewonnenen Artemisinin-Derivats und eines Partnerwirkstoffs.
Diese Unterscheidung ist der ganze Kern des Themas. Der Nobelpreis für Physiologie oder Medizin 2015 ging zur Hälfte an Tu Youyou, und zwar wörtlich „für ihre Entdeckungen zu einer neuartigen Therapie gegen Malaria“. Ausgezeichnet wurde damit ein Weg zum Arzneimittel — nicht ein Aufguss aus getrockneten Blättern.
Was die WHO zu Tee, Tabletten und Kapseln aus der Pflanze sagt
Weil ACT nicht überall verfügbar oder bezahlbar ist, werden Produkte aus dem Pflanzenmaterial als günstige Alternative beworben. Die WHO hat die Wirksamkeit dieser nicht-pharmazeutischen Formen 2019 systematisch geprüft und daraus eine Position abgeleitet, die sie auf ihrer aktuellen Seite zur Malariabehandlung unverändert wiederholt:
„WHO does not support the promotion or use of Artemisia plant material in any form for the prevention or treatment of malaria.“
Übersetzt: Die WHO unterstützt die Bewerbung oder Verwendung von Artemisia-Pflanzenmaterial in keiner Form zur Vorbeugung oder Behandlung von Malaria.
Sie nennt dafür fünf Gründe:
- Der Wirkstoffgehalt schwankt erheblich zwischen den Zubereitungen.
- Er ist häufig zu gering, um alle Parasiten im Blut abzutöten und ein Wiederaufflammen zu verhindern.
- Ein breiter Gebrauch könnte die Ausbreitung von Artemisinin-Resistenzen beschleunigen.
- Artemisinin wirkt in keiner Form gut zur Vorbeugung von Malaria.
- Es gibt bezahlbare und wirksame Behandlungen.
Die WHO benennt als grundsätzliche Schwäche traditioneller pflanzlicher Zubereitungen bei möglicherweise tödlichen Erkrankungen dieselben Punkte, die auch für den Garten gelten: uneinheitlicher Anbau, uneinheitliche Zubereitung, uneinheitliche Dosis, keine Qualitätssicherung.
Der Punkt, der über den einzelnen Fall hinausgeht
Die WHO spricht genau genommen von einer Teilresistenz („artemisinin partial resistance“) und meint damit eine Verzögerung, bis die Malariaparasiten nach einer ACT-Behandlung aus dem Blut verschwinden. Sie ordnet das auch ein: Solange keine Resistenz gegen den Partnerwirkstoff bestehe, führe eine Artemisinin-Teilresistenz selten zum Therapieversagen. Das Problem ist also nicht der Zusammenbruch der Behandlung von heute auf morgen, sondern eine Entwicklung, die sich beschleunigen lässt.
Als einen Faktor, der genau das begünstigt, nennt die WHO ausdrücklich die orale Artemisinin-Monotherapie und minderwertige Darreichungsformen. Sie hat die betroffenen Länder aufgefordert, deren Herstellung und Vermarktung zu stoppen.
Ein selbst angesetzter Tee mit unbekanntem Artemisiningehalt ist genau das: eine Monotherapie in unbestimmter Dosis. Der mögliche Schaden trifft deshalb nicht nur die Person, die ihn trinkt.
Malaria: Behandlung und Vorbeugung sind zweierlei
Das wird im Alltag oft vermischt, und die Verwechslung ist gefährlich, weil beides unterschiedlichen Regeln folgt.
Behandlung. Vor jeder Therapie steht der Erregernachweis — die WHO verlangt eine parasitologische Bestätigung durch Mikroskopie oder Schnelltest, bevor mit einer Behandlung begonnen wird, und eine Behandlung innerhalb von 24 Stunden nach Fieberbeginn. Das Bundesgesundheitsministerium hält für die schwerste Form fest: „Die Therapie einer Malaria tropica sollte stationär erfolgen, am besten in einem Krankenhaus mit tropenmedizinischer Erfahrung.“ Welches Präparat im Einzelfall in Frage kommt, richtet sich in Deutschland nach der Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Malaria und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit.
Vorbeugung. Sie besteht aus Schutz vor Mückenstichen und, je nach Reiseziel, aus einer medikamentösen Prophylaxe. Deren Medikamente werden nach Angabe des Bundesgesundheitsministeriums „in der Regel erstmals kurz vor Reisebeginn gegeben“ und während des Aufenthalts weiter eingenommen. Das Robert Koch-Institut rät: „Vor einer Reise in Malaria-Endemiegebiete sollte eine reisemedizinisch[e] Beratung erfolgen.“
Artemisinin gehört in keiner Form in die zweite Spalte. Das ist einer der fünf Punkte, die die WHO ausdrücklich nennt.
Schwangerschaft und kleine Kinder
Hier ist die Datenlage nicht offen, sondern eindeutig — und sie führt weg von jeder Selbstbehandlung.
Zur Schwangerschaft schreibt das Bundesgesundheitsministerium: „Sich während der Schwangerschaft mit Malaria anzustecken, ist sehr riskant für Mutter und Kind. Eine medikamentöse Vorbeugung (Malaria-Prophylaxe) während der Schwangerschaft wird jedoch nicht empfohlen. Keines der infrage kommenden Medikamente bietet die Gewissheit, dass die Einnahme für die Entwicklung des Ungeborenen unbedenklich ist. Schwangere sollten Reisen in Malaria-Gebiete daher auf die Zeit nach der Schwangerschaft verschieben.“
Wenn schon für geprüfte, zugelassene Prophylaxemittel keine Unbedenklichkeit in der Schwangerschaft angenommen wird, dann erst recht nicht für ein Pflanzenpräparat, dessen Gehalt niemand kennt.
Zu Kindern hält dieselbe Quelle fest: „Das höchste Risiko für eine schwere und lebensbedrohliche Erkrankung haben ältere Menschen, Kleinkinder und Schwangere“, und: „Etwa zwei Drittel der weltweiten Todesfälle aufgrund von Malaria betreffen Kinder unter 5 Jahren.“ Gerade bei dieser Gruppe ist der Zeitverlust durch einen Selbstbehandlungsversuch das eigentliche Risiko.
Borreliose: Die Behandlung ist eine ganz andere
Die Lyme-Borreliose ist eine bakterielle Infektion, und sie wird mit Antibiotika behandelt. Das Robert Koch-Institut nennt für die orale Therapie „Doxycyclin oder Amoxicillin als Therapie der Wahl“, als Alternativen Cefuroximaxetil oder Azithromycin, für die intravenöse Gabe Ceftriaxon, Cefotaxim oder Penicillin G. Die Therapiedauer liegt je nach Ausprägung zwischen 10 und 30 Tagen.
Entscheidend ist der Satz zum Zeitpunkt: „Patienten, die im Frühstadium der Lyme-Borreliose mit geeigneten Antibiotika behandelt werden, erholen sich in der Regel rasch und vollständig. So werden schwere Krankheitsverläufe und Spätmanifestationen verhindert.“
Damit ist auch gesagt, worin der Schaden eines pflanzlichen Behandlungsversuchs bestünde: nicht in der Pflanze, sondern in der verlorenen Zeit.
Krebs, HPV und HIV — warum hier nichts dazu steht
Zu allen dreien kursieren Andeutungen. Sie stehen hier nicht, auch nicht in vorsichtigerer Formulierung.
Der Grund: Eine Aussage, die sich nicht auf eine erreichbare, überprüfbare Quelle stützt, gehört nicht in einen Gesundheitsbeitrag — auch nicht abgeschwächt. „Es gibt Studien, die darauf hindeuten“ ist keine Information, sondern eine Andeutung — bei einer Krebs- oder HIV-Diagnose ist eine Andeutung das Letzte, was jemand braucht.
Was sich sagen lässt: Die medizinische Bedeutung von Artemisinin, die international anerkannt ist, betrifft die Behandlung der Malaria. Wer über eine Krebs-, HPV- oder HIV-Therapie entscheidet, tut das mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, und keine Entscheidung dieser Tragweite sollte sich auf einen Magazinbeitrag stützen.
Und die Pflanze im Garten?
Einjähriger Beifuß lässt sich anbauen, und daran ist nichts auszusetzen. Was daraus nicht folgt, ist ein Arzneimittel.
Dieser Beitrag nennt deshalb bewusst keine Erntezeitpunkte, keine Zubereitung und keine Dosierung. Solche Angaben wären eine Handlungsanweisung zur Selbstbehandlung, und genau davon rät die WHO in aller Deutlichkeit ab. Wer eine Zubereitung aus der Pflanze erwägt, bespricht das ärztlich — insbesondere, wenn regelmäßig Medikamente eingenommen werden.
Was dieser Beitrag nicht leistet
Er nennt keine Zahlen zur Wirksamkeit und keine Dosierungen. Er behauptet auch nicht, Artemisinin sei wirkungslos — das Gegenteil ist der Fall, es ist Bestandteil der weltweit empfohlenen Malariatherapie. Der Unterschied liegt zwischen einem standardisierten Arzneimittel unter ärztlicher Aufsicht und einer Zubereitung mit unbekanntem Gehalt.
Er nennt außerdem keine Nebenwirkungen und keine Wechselwirkungen. Das ist Absicht: Keine der hier herangezogenen Quellen führt eine solche Aufstellung für Zubereitungen aus dem Pflanzenmaterial. Eine Liste ohne Beleg wäre derselbe Fehler mit umgekehrtem Vorzeichen wie die verbreitete Zusicherung, ernsthafte Nebenwirkungen seien nicht dokumentiert — auch sie ist unbelegt. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, klärt beides ärztlich: die Verträglichkeit und das Zusammenspiel mit dem, was ohnehin eingenommen wird.
Er ersetzt keine ärztliche Abklärung und keine reisemedizinische Beratung. Bei Fieber nach einem Aufenthalt in einem Malaria-Gebiet gilt der Hinweis ganz oben.
Quellen
- Weltgesundheitsorganisation (WHO): The use of non-pharmaceutical forms of Artemisia, 10. Oktober 2019 — WHO-Position zu Pflanzenmaterial, die fünf Begründungen, Grenzen traditioneller Zubereitungen
- Weltgesundheitsorganisation (WHO), Global Malaria Programme: Treatment — Zusammensetzung der ACT, Erregernachweis vor Therapie, Behandlung innerhalb von 24 Stunden, Wiederholung der Position zum Pflanzenmaterial, orale Monotherapie
- Weltgesundheitsorganisation (WHO): Malaria: Artemisinin partial resistance — Definition der Teilresistenz, Einordnung bei fehlender Partnerwirkstoff-Resistenz, Monotherapie und minderwertige Darreichungen als begünstigender Faktor
- Robert Koch-Institut: Malaria (Plasmodien-Infektionen), Stand 17. Juli 2026 — Lebensbedrohlichkeit der Malaria tropica, Bedeutung der frühzeitigen Diagnose, reisemedizinische Beratung, Verweis auf Leitlinie und DTG
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Malaria: Vorbeugung und Therapie, Stand 4. Januar 2024 — Diagnostik bei Fieber, stationäre Therapie der Malaria tropica, Chemoprophylaxe, Schwangerschaft, Kinder
- Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Lyme-Borreliose, Stand 28. April 2025 — antibiotische Therapie, Wirkstoffe, Therapiedauer, Heilungsaussichten im Frühstadium
- Nobel Prize Outreach: The Nobel Prize in Physiology or Medicine 2015 — Preisanteil und Begründung für Tu Youyou
Zuletzt überarbeitet am
Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen
Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 7. September 2026 inhaltlich korrigiert.