Migräne: Behandlung in der Attacke und die Zehn-Tage-Regel

Was eine Migräne ist

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) grenzt sie ab:

„Eine Migräne ist etwas anderes als gewöhnliche Kopfschmerzen, die fast jeder Mensch ab und zu hat. Bei einem Migräneanfall setzen plötzlich heftige Schmerzen ein, oft nur auf einer Kopfseite.“

Dazu kommen häufig Übelkeit, Erbrechen sowie eine ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Licht und Geräuschen. Bei einem Teil der Betroffenen gehen der Attacke Wahrnehmungsstörungen voraus — die Aura.

Zuerst: die Abklärung

Das ist der Satz, der über alles Weitere entscheidet:

„Bevor man sich selbst behandelt, sollte aber ärztlich abgeklärt sein, dass es sich bei den Kopfschmerz-Anfällen tatsächlich um eine Migräne handelt.“

Sofort ärztliche Hilfe — Notruf 112 — ist geboten bei: einem schlagartig einsetzenden, noch nie erlebten Vernichtungskopfschmerz; Kopfschmerz mit Fieber und Nackensteife; Kopfschmerz mit Lähmung, Sprach- oder Sehstörung, Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörung; Kopfschmerz nach einem Sturz oder Schlag auf den Kopf. Ebenfalls abklären lassen: Kopfschmerzen, die sich in ihrem Muster deutlich verändern, oder die erstmals nach dem 50. Lebensjahr auftreten.

Was in der Attacke hilft

Viele Betroffene beginnen mit dem, was sich bewährt hat. Das IQWiG beschreibt es so: „Viele Menschen mit Migräne lindern Anfälle zunächst einmal mit allem, was ihnen persönlich aus Erfahrung guttut: Sie legen sich in einem ruhigen und dunklen Raum hin.“

An Medikamenten nennt das IQWiG: „Dazu gehören vor allem Paracetamol, entzündungshemmende Schmerzmittel (NSAR) wie ASS, Diclofenac oder Ibuprofen und spezielle Migränemittel wie Triptane.“

Zur Verfügbarkeit: „[ASS] und Ibuprofen sind in der Apotheke auch ohne Rezept erhältlich, ebenso zwei Wirkstoffe aus der Gruppe der Triptane.“

Das Bundesministerium für Gesundheit führt dieselben Wirkstoffe auf — „Paracetamol, entzündungshemmende Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac oder Ibuprofen sowie spezielle Migräne-Medikamente wie Triptane“ — und ergänzt zwei Einschränkungen: Aus der Gruppe der Triptane sind nur einige Wirkstoffe und nur in niedriger Dosierung rezeptfrei, und bei Kindern und Jugendlichen darf ASS nur auf ärztliche Anweisung gegeben werden.

Rezeptfrei heißt nicht beliebig. Diese Wirkstoffe haben Gegenanzeigen und Wechselwirkungen; Triptane kommen bei bestimmten Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht infrage. Welches Mittel für Sie passt, wird vor der Einnahme ärztlich oder in der Apotheke besprochen. Dosierungen nennt dieser Beitrag nicht.

Die Zehn-Tage-Regel

Der wichtigste praktische Hinweis dieses Beitrags — und derjenige, den Ratgebertexte am häufigsten auslassen:

„Werden Schmerz- und Migränemedikamente zu oft eingesetzt, können sie die Kopfschmerzen verstärken. Daher wird empfohlen, Schmerz- und Migränemedikamente nicht häufiger als zehn Tage im Monat zu nehmen.“

Die aktuelle Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“ der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (AWMF 030-057, Stand 8. August 2025, gültig bis 7. August 2028) fasst die Regel enger und nennt beide Grenzen: Auf den Kopfschmerz durch Medikamentenübergebrauch muss hingewiesen werden — „Akutmedikamente nicht mehr als 3 Tage hintereinander und weniger als 10 Tage pro Monat“. Und sie zieht die Folge: Bei häufiger Migräne soll eine nicht medikamentöse Vorbeugung begonnen und nach drei Monaten bewertet werden.

Wer regelmäßig darüber liegt, gerät in einen Kreislauf, in dem das Mittel selbst zum Auslöser wird. Das ist ein Grund, in der Praxis darüber zu sprechen — nicht, die Dosis zu erhöhen.

Wenn die Anfälle häufig oder sehr stark sind

„Bei sehr starken oder sehr häufigen Migräneanfällen kommen auch Medikamente zur Vorbeugung oder eine psychotherapeutische Behandlung infrage.“

Beides wird ärztlich eingeleitet und begleitet. Ein Kopfschmerzkalender — Datum, Dauer, Stärke, eingenommene Mittel — ist dafür die nützlichste Vorbereitung, die Betroffene selbst leisten können.

Zu den Auslösern

Wetterwechsel, unregelmäßiger Schlaf, ausgelassene Mahlzeiten, Stress und dessen plötzliches Nachlassen werden von vielen Betroffenen als Auslöser berichtet. Ob und welche im Einzelfall zutreffen, zeigt nur die eigene Beobachtung über längere Zeit.

Verbreitete Angaben wie „50 % aller betroffenen Befragten“ sind ohne Quelle und stehen hier deshalb nicht.

Was dieser Beitrag nicht leistet

Er nennt keine Dosierungen und keine Präparate.

Er stellt keine Diagnose. Migräne wird ärztlich festgestellt, und dieselben Beschwerden können andere Ursachen haben.

Er nennt keine Naturheilmittel als Behandlung. Die herangezogene Quelle stellt sie nicht gleichrangig neben schulmedizinische Präparate.

Er behauptet nicht mehr, dass einfache Schmerzmittel bei Migräne nicht helfen.

Quellen

  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Migräne, Stand 13. Juli 2022 — Abgrenzung zu gewöhnlichem Kopfschmerz, Vorgehen in der Attacke, Paracetamol, NSAR und Triptane, Rezeptfreiheit einzelner Wirkstoffe, ärztliche Abklärung vor der Selbstbehandlung, Vorbeugung und Psychotherapie bei häufigen Anfällen, Zehn-Tage-Regel gegen Kopfschmerz durch Schmerzmittelübergebrauch
  • Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Migräne: Symptome, Ursachen und Verlauf — Aura und ihre Erscheinungsformen, Wirkstoffe zur Attackenbehandlung, eingeschränkte Rezeptfreiheit einzelner Triptane, ASS bei Kindern und Jugendlichen nur auf ärztliche Anweisung
  • Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG): S1-Leitlinie Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne (AWMF-Registernummer 030-057), Stand 8. August 2025, gültig bis 7. August 2028 — Begrenzung der Akutmedikation auf höchstens drei aufeinanderfolgende Tage und weniger als zehn Tage pro Monat, Aufklärungspflicht über den Kopfschmerz durch Medikamentenübergebrauch, nicht medikamentöse Prophylaxe bei häufiger Migräne

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Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen

Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 inhaltlich korrigiert.