In Deutschland erwirbt etwa eine von 25 Personen während eines Krankenhausaufenthalts eine Infektion — rund eine halbe Million Menschen im Jahr. Die wirksamste Gegenmaßnahme ist keine Technik und keine Vorschrift, sondern die Händehygiene, und sie gilt ausdrücklich auch für Besucherinnen, Besucher und Erkrankte selbst. Dieser Beitrag beschreibt, welche Infektionen gemeint sind, wer für ihre Verhütung einsteht und welche Handgriffe nachweislich zählen.
Was eine Krankenhausinfektion ist
Fachleute sprechen von nosokomialen Infektionen: Infektionen, die jemand in einer medizinischen Einrichtung erwirbt. Das Nationale Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums fasst den Begriff weiter, als der Name nahelegt — er umfasst „nicht nur Krankenhäuser, sondern beispielsweise auch Pflege- und Reha-Einrichtungen sowie Arztpraxen“.
Warum es im Krankenhaus häufiger geschieht, hat einen doppelten Grund: Die Behandelten sind oft ohnehin geschwächt, und die Behandlung selbst durchbricht Barrieren, die sonst schützen. Eine frische Operationswunde, ein Blasenkatheter und ein Gefäßzugang sind Eintrittsstellen, an denen die Haut ihre Schutzfunktion nicht erfüllen kann.
Die vier häufigsten Formen sind nach Angaben des Gesundheitsportals Infektionen der unteren Atemwege wie eine Lungenentzündung, Wundinfektionen nach Operationen, Harnwegsinfektionen bei Blasenkathetern und Durchfallerkrankungen.
Wie häufig — die Zahlen
| Krankenhausinfektionen in Deutschland | etwa 4 von 100 Behandelten |
| in der Europäischen Union | etwa 6 von 100 |
| Betroffene pro Jahr in Deutschland | etwa eine halbe Million |
| Todesfälle pro Jahr in Deutschland | etwa 10.000 bis 20.000 |
| Infektionen mit multiresistenten Bakterien pro Jahr | knapp 150.000 |
Das Gesundheitsportal ordnet die Entwicklung ein: „Diese Zahlen sind in den letzten zehn Jahren stabil geblieben.“ Bei den resistenten Erregern ist das Bild uneinheitlich — die Gesamtzahl ist gestiegen, „Infektionen mit bestimmten Erregern wie MRSA und Clostridioides difficile“ sind dagegen „zurückgegangen“.
Zur Einordnung der Größenordnung: Das Robert Koch-Institut nennt für Deutschland „jährlich circa 17 Millionen Menschen“, die vollstationär behandelt werden.
Wer ein erhöhtes Risiko trägt
Nicht alle Behandelten sind gleich gefährdet. Das Gesundheitsportal nennt als Gruppen mit eingeschränkter Immunabwehr ältere Menschen, Menschen unter gezielt immunsuppressiver Therapie — etwa nach einer Organ- oder Stammzelltransplantation —, Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Raucherinnen und Raucher sowie Menschen mit Mangelernährung ebenso wie Menschen mit starkem Übergewicht.
Hinzu kommen zwei Umstände, die nicht an der Person hängen, sondern an der Behandlung:
Katheter. Die Mehrzahl der Harnwegsinfektionen im Krankenhaus geht auf einen Blasenkatheter zurück. Für Gefäßkatheter gilt derselbe Zusammenhang, und er ist zeitabhängig: „Je länger ein Katheter in der Patientin oder dem Patienten bleibt, desto höher ist das Risiko für eine Infektion.“
Antibiotika in den zurückliegenden 90 Tagen. Sie treffen nicht nur krankmachende Bakterien, sondern verändern auch die Haut- und Darmflora — „das führt dazu, dass sich krankmachende Bakterien und Pilze leichter ansiedeln und vermehren können“. Für eine Infektion mit Clostridioides difficile ist das laut Gesundheitsportal ein wichtiger Risikofaktor.
Wer für die Hygiene einsteht
Die Zuständigkeit ist keine Über- und Unterordnung: Es stehen zwei Ebenen nebeneinander.
Die Pflicht liegt bei der Einrichtung. § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes formuliert sie als Verantwortung der Leitung: „Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.“ Die Aufzählung reicht vom Krankenhaus über Dialyse- und Entbindungseinrichtungen bis zu Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxen und zum Rettungsdienst.
Die fachliche Grundlage kommt vom Robert Koch-Institut. Nach § 23 Absatz 1 wird dort die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe — kurz KRINKO — eingerichtet; sie „erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer und weiterer Infektionen“.
Der entscheidende Satz steht am Ende von Absatz 3 und erklärt, warum diese Empfehlungen in der Praxis wie Vorschriften wirken: „Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission … beachtet worden sind.“
Dazu kommt nach Absatz 5 der Hygieneplan jeder Einrichtung sowie nach Absatz 4 die Pflicht, nosokomiale Infektionen, resistente Erreger und den Antibiotikaverbrauch fortlaufend aufzuzeichnen und auszuwerten. Diese Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, und das Gesundheitsamt kann Einsicht verlangen.
Was tatsächlich schützt
Händehygiene
Sie ist nach Angabe des Gesundheitsportals die wichtigste Schutzmaßnahme, weil Erreger „häufig über die Hände übertragen“ werden — und sie ist der Punkt, an dem Erkrankte und Angehörige selbst etwas beitragen.
Die KRINKO empfiehlt Patientinnen, Patienten und Angehörigen eine Händedesinfektion in diesen Situationen:
- beim Betreten des Patientenzimmers
- beim Verlassen des Patientenzimmers
- vor dem Essen
- nach Benutzung sanitärer Anlagen
- vor und nach Kontakt mit Wunden oder mit Schleimhäuten wie in Mund und Nase
- vor dem Betreten von Risikobereichen
- nach Kontakt mit Oberflächen, sofern dieser nicht vermieden werden kann
Auf die Ausführung kommt es an. Das Gesundheitsportal nennt vier Punkte: Ringe vorher abnehmen · so viel Mittel nehmen, wie in eine hohle Hand passt (3 bis 5 ml) · die bei den meisten Mitteln empfohlene Einwirkdauer von 30 Sekunden einhalten · Fingerspitzen, Nagelfalze, Daumen und die Zwischenräume einbeziehen.
Im Alltag außerhalb medizinischer Einrichtungen ist dagegen „gründliches Händewaschen mit Seife meist ausreichend“.
Einzelzimmer und Schutzkleidung
Wer nachweislich oder mutmaßlich mit kritischen Erregern besiedelt oder infiziert ist, wird in der Regel in einem Einzelzimmer versorgt. Beim Betreten gilt für Personal und Besuch dasselbe: langärmeliger Schutzkittel und Einmalhandschuhe. Fieberthermometer und ähnliche Hilfsmittel bleiben nach Möglichkeit im Zimmer.
Dass jemand isoliert wird, ist damit kein Zeichen für ein Versäumnis, sondern die vorgesehene Maßnahme.
Screening bei der Aufnahme
Manche Menschen tragen kritische Erreger bereits bei der Aufnahme in sich, ohne krank zu sein. Das Gesundheitsportal beziffert es für einen Erreger: MRSA sind „bei etwa 1 bis 2 von 100 Erwachsenen auf der Haut oder den Schleimhäuten zu finden“, bei Menschen mit Hauterkrankungen wie Neurodermitis und in der Landwirtschaft häufiger. Für solche Risikopersonen empfiehlt die KRINKO eine Screening-Untersuchung bei der Aufnahme.
Impfschutz des Personals
Wer in einer Gesundheitseinrichtung arbeitet, muss einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen. Je nach Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen kommen weitere Impfungen hinzu — genannt werden unter anderem Hepatitis A und B, Mumps, Röteln, Windpocken, Grippe und Keuchhusten.
Was dieser Beitrag nicht leistet
Er bewertet keine einzelne Klinik und nennt keine Kennzahlen einzelner Häuser.
Er fordert nicht dazu auf, das Personal zu kontrollieren. Wer den Eindruck hat, dass Hygieneregeln nicht eingehalten werden, wendet sich an das Pflegepersonal, die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt oder das Hygienefachpersonal der Einrichtung — nicht an eine eigene Beobachtungsliste.
Er nennt keine Desinfektionsmittel und keine Produkte.
Er ersetzt keine ärztliche Beratung. Fragen zu einem bestehenden Katheter, zu einer Antibiotikatherapie oder zu einem Screening gehören in die behandelnde Einrichtung.
Quellen
- Nationales Gesundheitsportal (Bundesministerium für Gesundheit): Krankenhaushygiene und Infektionsschutz, Stand 29. Dezember 2025 — Begriff der nosokomialen Infektion und Geltungsbereich; die vier häufigsten Formen; etwa 4 von 100 Betroffenen in Deutschland und 6 von 100 in der EU, rund eine halbe Million Menschen und 10.000 bis 20.000 Todesfälle jährlich, stabil über zehn Jahre; knapp 150.000 Infektionen mit multiresistenten Bakterien pro Jahr bei rückläufigen MRSA- und Clostridioides-difficile-Zahlen; Risikogruppen; Katheterliegedauer; Antibiotikaeinnahme in den letzten 90 Tagen; Händehygiene als wichtigste Schutzmaßnahme; die sieben KRINKO-Situationen für die Händedesinfektion von Patienten und Angehörigen; 3 bis 5 ml Mittel und 30 Sekunden Einwirkdauer; Einzelzimmer und Schutzkleidung; MRSA bei 1 bis 2 von 100 Erwachsenen; Screening-Empfehlung; Masern-Nachweispflicht und weitere Impfungen des Personals
- Robert Koch-Institut: Krankenhaushygiene — circa 17 Millionen vollstationär behandelte Menschen jährlich; Ansiedlung der Kommission für Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut nach § 23 IfSG; Gegenstand ihrer Empfehlungen
- Infektionsschutzgesetz: § 23 IfSG — Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder — Einrichtung der Kommission beim RKI (Absatz 1); Verantwortung der Einrichtungsleitung und die Liste der erfassten Einrichtungen sowie die Vermutungswirkung der Kommissionsempfehlungen (Absatz 3); Aufzeichnungs- und Bewertungspflicht für Infektionen, Resistenzen und Antibiotikaverbrauch mit zehnjähriger Aufbewahrung und Einsichtsrecht des Gesundheitsamts (Absatz 4); Pflicht zum Hygieneplan (Absatz 5)
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Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen
Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 10. September 2026 inhaltlich korrigiert.