Nahrungsergänzungsmittel: Wer sie braucht — und wer nicht

Die kurze Antwort

Für die meisten Menschen in Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel nicht nötig. Die Verbraucherzentrale formuliert es für Vitamin A stellvertretend so: Die vom Körper benötigte Menge „kann durch herkömmliche Lebensmittel … problemlos zugeführt werden“.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung sagt es allgemein: „Grundsätzlich versorgt eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung den gesunden Körper mit allen lebensnotwendigen Stoffen. In den meisten Fällen ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln deshalb überflüssig.“

Interessant wird die Frage erst dort, wo ein tatsächlicher Mehrbedarf besteht — und dann ist sie eine ärztliche Frage, keine Regalfrage.

Was ein Nahrungsergänzungsmittel ist

Es ist ein Lebensmittel, kein Arzneimittel. Die Verbraucherzentrale beschreibt den Unterschied zum normalen Essen so: Solche Mittel „unterscheiden sich von herkömmlichen Lebensmitteln, denn sie enthalten die Nährstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe in konzentrierter isolierter Form.“

Genau daraus folgt der zweite Punkt: „Ein Zuviel an einzelnen Nährstoffen kann außerdem die Aufnahme anderer Nährstoffe behindern.“ Ein Präparat ist also nicht die harmlosere Variante eines Lebensmittels — es ist eine andere Sache.

Und es ist ausdrücklich kein Arzneimittel. Die Inhaltsstoffe eines Nahrungsergänzungsmittels „dürfen per Definition nicht pharmakologisch wirken. Hat ein solches Produkt pharmakologische Wirkungen, handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel“, hält das Bundesinstitut für Risikobewertung fest. Aussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten sind für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland nicht zulässig; auf der Packung muss stattdessen der Hinweis stehen, dass sie „nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten“.

Der Fall Vitamin A — warum Zahlen und Einheiten hier zählen

Vitamin A ist das Beispiel, an dem sich zeigt, wie schnell eine Empfehlung kippt.

Der Bedarf. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung nennt als Referenzwerte für Erwachsene 850 µg Aktivitätsäquivalente pro Tag für Männer (ab 65 Jahren 800 µg) und 700 µg für Frauen. Für Schwangere sind es 800 µg, für Stillende 1.300 µg.

Die Einheit. Der Wert wird in Retinolaktivitätsäquivalenten angegeben. Die DGE definiert: „1 μg Retinolaktivitätsäquivalent … = 1 μg Retinol = 12 μg β-Carotin = 24 μg andere Provitamin-A-Carotinoide.“

Das ist der Punkt, an dem Rechnungen dieser Art regelmäßig entgleisen: Wer den Beta-Carotin-Gehalt von Karotten direkt gegen einen Vitamin-A-Bedarf rechnet und dabei auch noch einen zu hoch angesetzten Bedarf zugrunde legt, kommt zu einem Ergebnis, in dem sich zwei Fehler gegenseitig verstärken.

Die Obergrenzen. Es gibt zwei, und sie meinen Verschiedenes:

  • Für Nahrungsergänzungsmittel hat das Bundesinstitut für Risikobewertung sie selbst hergeleitet: Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors für die nicht auszuschließende Mehrfachverwendung „entspricht dies einer Höchstmenge von 0,2 mg Vitamin A pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM“. Dieselbe Stellungnahme empfiehlt einen Packungshinweis, dass Vitamin A in der Schwangerschaft „nur nach ärztlicher Rücksprache“ eingenommen werden soll.
  • Für die gesamte Aufnahme aus allen Quellen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit 2024 eine sichere Tageshöchstmenge von 3 mg Retinol-Äquivalenten ermittelt.

Was zu viel anrichtet. „Zu viel Vitamin A (nicht Betacarotin) kann akute Vergiftungen sowie chronische Schäden verursachen.“ Akut nennt die Verbraucherzentrale Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Sehstörungen und Schwindel; chronisch unter anderem Gelbsucht, eine Vergrößerung der Leber, Haarausfall, Gelenk- und Muskelschmerzen und Schädigungen des Skelettsystems.

Schwangerschaft: der Fall, in dem „mehr“ schadet

Hier ist die Auskunft eindeutig — und sie ist das Gegenteil dessen, was viele erwarten.

Die Verbraucherzentrale schreibt: „Insbesondere in der Schwangerschaft sollte Vitamin A nur nach ausdrücklicher Empfehlung der Frauenärztin oder des Frauenarztes genommen werden.“ Und: „Schwangere sollten Vitamin-A-haltige Nahrungsergänzungsmittel nur auf ausdrückliches ärztliches Anraten einnehmen.“

Dazu kommt der Weg über das Essen: „Vitamin A selbst befindet sich in hohen Mengen in Leber und leberhaltigen Lebensmitteln.“ Wer schwanger ist, bespricht deshalb auch das mit der betreuenden Praxis.

Wer tatsächlich einen Mehrbedarf hat

Nach Angabe der Verbraucherzentrale ist ein Vitamin-A-Mangel selten. Als Risikogruppen nennt sie Neugeborene, hochbetagte Menschen, Personen mit Verdauungsstörungen und Personen mit chronischen Infekten.

Für andere Nährstoffe sieht die Liste anders aus — Folsäure vor und in der Schwangerschaft, Vitamin D bei fehlender Bildung über die Haut, Vitamin B12 bei rein pflanzlicher Ernährung. Gemeinsam ist allen: Der Bedarf wird festgestellt, nicht vermutet.

Warum Symptome kein Grund zur Selbstsupplementierung sind

Müdigkeit, brüchige Nägel, Sehstörungen, Muskelschwäche — die Beschwerden, mit denen Vitaminpräparate beworben werden, haben fast immer mehrere mögliche Ursachen. Eine davon ist ein Nährstoffmangel; die übrigen sind es nicht.

Der verbreitete Rat, bei Symptomen, „die auf eine Unterversorgung von Vitaminen hindeuten“, die Nahrung mit dem passenden Präparat zu ergänzen, führt an einer Diagnose vorbei — und kostet Zeit, wenn etwas anderes dahintersteckt.

Der umgekehrte Weg ist der richtige: erst die Abklärung, dann gegebenenfalls das Präparat.

Wo Sie das Einzelne finden

Dieser Beitrag ist der Einstieg. Die Einzelfragen stehen dort:

Die Trennung ist Absicht: Nährstoff und Präparat sind zwei verschiedene Fragen. Wer wissen will, wo Vitamin K drinsteckt, sucht etwas anderes als jemand, der vor einem Kombipräparat im Regal steht.

Was dieser Beitrag nicht leistet

Er nennt keine Einnahmeempfehlung und keine Dosierung für ein Präparat. Die genannten Zahlen sind Referenzwerte für die Zufuhr und Obergrenzen — keine Anleitung, was einzunehmen ist.

Er nennt keine Wirkversprechen für einzelne Vitamine. Listen dieser Art sind in aller Regel unbelegt, und einzelne Angaben darin sind schlicht falsch.

Er ersetzt keine ärztliche Abklärung. Wer den Verdacht auf einen Mangel hat, lässt ihn feststellen — üblicherweise über eine Blutuntersuchung.

Quellen

  • Verbraucherzentrale: Vitamin A-Produkte – was ist sinnvoll?, Stand 11. August 2026 — Referenzwerte, Deckung über Lebensmittel, Schwangerschaft und Leber, BfR-Obergrenze von 0,2 mg je Tagesdosis für Nahrungsergänzungsmittel, sichere Tageshöchstmenge der EFSA von 3 mg Retinol-Äquivalenten, Risikogruppen, akute und chronische Folgen einer Überversorgung
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Referenzwert Vitamin A, Stand 2020 — Referenzwerte nach Alter und Geschlecht, Werte für Schwangere und Stillende, Definition des Retinolaktivitätsäquivalents und Umrechnung von β-Carotin
  • Verbraucherzentrale: Mikronährstoffe – Ab wann ist es zu viel?, Stand 19. August 2026 — konzentrierte isolierte Form, gegenseitige Beeinflussung der Nährstoffaufnahme
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Höchstmengenvorschläge für Vitamin A in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (PDF) — Herleitung und Höhe der Höchstmenge von 0,2 mg je Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels, empfohlener Packungshinweis zur ärztlichen Rücksprache in der Schwangerschaft, tolerierbare Gesamtzufuhr für Erwachsene
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln — ausgewogene Ernährung als Regelfall und Nahrungsergänzungsmittel in den meisten Fällen überflüssig, Abgrenzung zum Arzneimittel, Pflichthinweis auf der Packung, Unzulässigkeit krankheitsbezogener Aussagen

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Hinweise zu Aktualisierungen und Korrekturen

Korrektur: Dieser Beitrag wurde am 8. September 2026 inhaltlich korrigiert.